Parteiveranstaltungen richten sich vorrangig an die Mitglieder eines Verbandes. Wichtige Termine sind die jährlichen Orts- bzw. Kreis-mitgliederversammlungen, zu denen alle Mitglieder des jeweiligen Verbandes geladen sind. Um inhaltlich schlagkräftig zu sein bzw. zu bleiben und auch von Außenstehenden wahrgenommen zu werden, gibt es je nach Ambition und Umfeld weitere Termine, um programmatische wie organisatorische Fragen zu klären. Die meisten Kreis- und Ortsverbände organisieren mehrere festliche Abende, z.B. Neujahrsempfänge, Sommerfeste, Liberale Stammtische und Diskussionsveranstaltungen.

Wesentliches Ziel ist der regelmäßige Austausch der Mitglieder in den Orts- und Kreisverbänden mit Mandats- und Funktionsträgern: Was passiert gerade im Land, was geschieht auf Ortsebene? Warum ist eine Gesetzesnovelle notwendig, welche Folgen ergeben sich in meiner Stadt? Nur durch den gegenseitigen Informationsaustausch kann Politik lebensnah bleiben. Durch den direkten Kontakt und die Möglichkeit nachzufragen, haben Mitglieder mehr inhaltliche Munition gegenüber dem politischen Gegner.

Die jährliche Mitgliederversammlung wählt alle zwei Jahre die Vorstände der jeweiligen Ebenen neu. Zur Ortsmitgliederversammlung wird also der Ortsvorstand gewählt, zur Kreismitgliederversammlung der Kreisvorstand und auf dem Landesparteitag der Landesvorstand. Zu Orts- und Kreismitgliederversammlungen ist jedes Mitglied berechtigt, einen Antrag zu stellen. Alle Mitglieder sind dort stimm-, rede- und antragsberechtigt. Auf Landesparteitagen wird die programmatische Ausrichtung der Partei beschlossen. Dazu zählen neben Anträgen zu bestimmten Themen auch die Wahlprogramme.

Für Landes- und Bundesparteitage sind nur die jeweiligen Delegierten antrags-, stimm- und redeberechtigt. Wie viele Delegierte die verschiedenen Gliederungen entsenden können, hängt von der Mitgliederzahl und dem letzten Wahlergebnis ab.

Grundsätzlich gilt: Alle Parteitage sind öffentlich. Mitglieder wie Interessenten können jederzeit einen Parteitag besuchen, Kontakte knüpfen und „Parteiluft“ schnuppern.


Landesparteitag
Der Landesparteitag tagt mindestens einmal im Jahr. Alle zwei Jahre wird zudem der Landesvorstand neu gewählt. Der Landesparteitag ist das höchste Beschlussorgan der FDP Thüringen. Auf der Tagesordnung stehen die Beratung von Parteiprogrammen und politischen Anträgen. Neben den Reden von Funktions- und Mandatsträgern steht vor allem die Aussprache der Delegierten im Vordergrund der Veranstaltung. Auch politisch-organisatorische Fragen können - etwa im Falle einer Regierungsbildung - auf dem Programm stehen, ebenso die Wahlen der Delegierten zu Bundesparteitagen.

Die Organisation läuft über die Landesgeschäftsstelle. Laut Satzung werden die Delegierten fristgerecht eingeladen. Innerhalb einer Woche nach Antragsschluss erhalten die Delegierten ein Antragsbuch.

Um repräsentativ zu sein und gleichzeitig beschlussfähig zu bleiben, ist die Berechtigung, Anträge für den Landesparteitag zu stellen, begrenzt: Berechtigt sind der Landesvorstand und die 150 Delegierten.

Anträge sind bis spätestens zwei Wochen vor dem Parteitag schriftlich bei der Landesgeschäftsstelle einzureichen.

Für besonders dringliche Anträge gibt es freilich eine Ausnahme: Hierfür müssen sich mindestens 50 Delegierte zu einem gemeinsamen Antrag entscheiden.

Rederecht hat jeder stimmberechtigte Teilnehmer des Landesparteitages sowie die Vorstandsmitglieder.

Die Beschlüsse eines Landesparteitages sind sowohl für die Gliederungen des Landesverbandes, als auch für die Mitglieder bindend.

Genauere Informationen zum Landesparteitag finden Sie in der Landessatzung auf der Homepage des Landesverbandes.


Landesparteirat
Dieser „kleine Parteitag“ (LPR) findet vierteljährlich statt, häufig in Vorbereitung eines Landes- oder Bundesparteitags. Ihm gehören die Mitglieder des Landesvorstandes, ein Vertreter der VLK, ein Vertreter der JuLis, eine Vertreterin der Landesvereinigung Liberale Frauen sowie die insgesamt 30 gewählten Delegierten der Kreisverbände an. Mit beratender Stimme können darüber hinaus teilnehmen: die Vorsitzenden der Landesfachausschüsse, die Mitglieder der Regierung, die Mitglieder des Bundesvorstandes und die Thüringer Mitglieder der Bundestagsfraktion.


Landesvertreterversammlung
Die Landesvertreterversammlung (LVV) besteht aus 150 Delegierten, die sich wie die Delegierten des Landesparteitags berechnen. Sie wählt die Kandidatenvorschläge für die Bundesliste zur Wahl des Europäischen Parlaments, die Landesliste zum Deutschen Bundestag und die Landesliste zum Landtag des Freistaats Thüringen.

04.10.2012 3996