In Thüringen sind die Mitglieder zumeist in Kreisverbänden organisiert. Dort sind sie automatisch berechtigt, an den Kreisparteitagen teilzunehmen, um den Kreisvorstand (Vorsitzender, Stellvertreter, Schatzmeister, Schriftführer, Beisitzer) und die Delegierten des Kreisverbandes für den Landesparteitag und den Landesparteirat zu wählen.

Auf dem mindestens einmal jährlich stattfindenden Parteitag wählen die insgesamt 150 Delegierten aus den Kreisverbänden den Landesvorstand (Vorsitzender, 3 Stellvertreter, Schatzmeister, Generalsekretär und 9 Beisitzer) alle zwei Jahre neu. Auf dem Landesparteitag werden darüber hinaus auch die Thüringer Delegierten für den Bundesparteitag bestimmt, die ihrerseits berechtigt sind, den Bundesvorstand mitzuwählen.

Sollten Sie einem der Thüringer Ortsverbände angehören, dann sind Sie natürlich ebenfalls berechtigt, an den jeweiligen Ortsparteitagen teilzunehmen, um dort Ihren Ortsvorstand zu bestimmen.

04.10.2012 2454