Erfurter Erklärung der FDP-Gesundheitspolitiker
"Die FDP-Gesundheitspolitiker halten an der Forderung nach Abschaffung der Praxisgebühr fest", erklärte heute der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheits-, Sozial- und Familienpolitik der Fraktionsvorsitzendenkonferenz Marian Koppe. Auf ihrer Sitzung Ende letzter Woche in Erfurt haben sie eine "Erfurter Erklärung" beschlossen, in der auch der Verzicht auf die Einführung des Betreuungsgeldes gefordert wird.
"Die Praxisgebühr ist gescheitert! Acht Jahre nach ihrer Einführung durch SPD, B'90/Die Grünen und CDU/CSU ist die Bilanz ernüchternd", heißt es in der Erklärung. "Ursprünglich sollte mit einer Gebühr je Arztbesuch, die Zahl der Arztbesuche verringert werden. Dieses Ziel wurde klar verfehlt. Statistisch gesehen gehen die Deutschen trotz Praxisgebühr 17,1 Mal pro Jahr zum Arzt. Das entspricht dem Niveau vor der Einführung der Praxisgebühr. Zu Unrecht werden die Patienten deshalb mit 2,6 Mrd. EUR pro Jahr belastet - und zwar zusätzlich zu den Krankenkassenbeiträgen, die sie bezahlen. Auch für die Ärzteschaft würde sich eine Abschaffung der Praxisgebühr positiv auswirken. Die Ärzte verwenden pro Jahr rund 120 Stunden für die Erhebung und Quittierung der Praxisgebühr. Mit der Abschaffung würden sie um 360 Mio. EUR an überflüssigen Bürokratiekosten für ein wirkungsloses Instrument entlastet", so der Thüringer FDP-Abgeordnete Marian Koppe. Die Arbeitsgruppe der FDP-Gesundheitspolitiker spricht sich daher für eine schnellstmögliche Abschaffung der Praxisgebühr aus. Die Bundesregierung müsse ihren im Koalitionsvertrag formulierten Auftrag, die Wirkung der Praxisgebühr zu überprüfen, jetzt schleunigst erweitern und die einzig richtige Konsequenz aus deren Scheitern ziehen.
Bislang werde bei dem von der CSU auf Bundesebene geplanten Betreuungsgeld nur über "ungelegte Eier" diskutiert, kritisieren die FDP-Familienpolitiker. Die Union müsse sich erst einmal selbst einig werden und als Diskussionsgrundlage ein Konzept vorlegen, das ausfinanziert sei und das den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspreche. Die vom Bundesjustizministerium geäußerten verfassungsrechtlichen Vorbehalte stimmten bedenklich. "Auch der Blick auf die 187 Mrd. EUR, die der Bund jedes Jahr für familienpolitische Leistungen ausgibt, ohne dass die Bundesrepublik Deutschland als Vorbild in Sachen Familienfreundlichkeit gilt oder mit hohen Geburtenraten glänzt, lässt am Sinn des Betreuungsgeldes zweifeln", so Marian Koppe.
Eine generationengerechte Familienpolitik sehe jedenfalls anders aus. "Wir brauchen keine weitere soziale Wohltat. Wir brauchen mehr Effizienz in der Familienförderung. Eine generationengerechte Familienpolitik spart heute ineffektive und nutzlose Programme ein. Nur so kommen auch unsere Kinder und Enkel noch in den Genuss einer Familienförderung."
Das Betreuungsgeld setze in einem modernen familienpolitischen Umfeld dagegen die völlig falschen Anreize. "Ziel liberaler Familienpolitik ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern, z.B. indem Kinderbetreuungszeiten verlängert und die Rückkehr von jungen Müttern in den Beruf erleichtert werden. Deshalb müssen Betreuungsangebote, die immer auch Angebote zur Erziehung und zur Bildung unserer Kinder sind, weiter ausgebaut werden", fordert Koppe, der sich auch für die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes in Thüringen stark macht. "Liberale Bildungspolitik fördert nicht das "Erziehen am Herd‘, sondern die an Bildungsinhalten orientierte Betreuung im Verband mit anderen Kindern."