Ablehnung der Gesetzesentwürfe zur Abschaffung von Landeserziehungsgeld und zur Aufhebung der Stiftung Familiensinn
Thüringen verschwendet weiter Steuermittel für Doppelförderungen und Versorgungsposten im Sozialbereich. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU und SPD ist heute eine Ausschussüberweisung der beiden FDP-Gesetzesentwürfe zur Abschaffung des Landeserziehungsgeldes und zur Aufhebung der Stiftung Familiensinn abgelehnt worden.
"Das Thüringer Erziehungsgeld bleibt aus Sicht der Thüringer Liberalen unsozial, ungerecht und Ausdruck einer zutiefst konservativen Familienpolitik", sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Marian Koppe in der Debatte. Es helfe nicht die pädagogische Arbeit der Eltern zu verbessern, sondern sei ein rein fiskalischer Anreiz, Kinder nicht in eine öffentliche Kindertagesstätte zu geben. "Die staatliche Leistung ist die Finanzierung der Kindertagesstätten und wer diese nicht nutzen will, tut dies in aller Regel freiwillig." Die vom Freistaat mit 37 Mio. Euro pro Jahr aus Steuermitteln finanzierte "Herdprämie" sei daher abzulehnen, erklärte Koppe.
Zusätzlich zu den 34 Millionen Euro Stiftungskapital aus Landesmitteln erhält die Stiftung FamilienSinn einen jährlichen Zuschuss von 120.000 Euro pro Jahr, um vor allem die Verwaltungs- und Personalkosten decken zu können. Die FDP hatte vorgeschlagen, die Stiftung aufzulösen und das Stiftungskapital zum Schuldenabbau einzusetzen. Bei der Stiftung handele es sich um "teure Doppelstrukturen", kritisierte Koppe in der Debatte. Die Stiftung höhle durch ihre Struktur fundamentale Rechte des Parlamentes aus. "Die Stiftung wird zwar durch den Stiftungsrat kontrolliert, entzieht sich jedoch sowohl in der Wahl der Familienförderprogramme als auch in deren Ausgestaltung dem Einfluss der Landespolitik", so der Vorwurf. Man werde deshalb beides - die Abschaffung von Landeserziehungsgeld und die Abschaffung der Stiftung Familiensinn - in der Diskussion um den Landeshaushalt 2011 erneut wieder aufrufen, kündigte Koppe an.