FDP bekräftigt Forderung nach Abschaffung des Landeserziehungsgeldes
Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag hat ihre Forderung nach Abschaffung des Landeserziehungsgeldes bekräftigt. Unabhängig davon, ob sich die Landesregierung dazu durchringen kann, werde man die "Kassation dieses Wahlgeschenkes der CDU" aus der letzten Legislaturperiode für den Haushalt 2011 erneut beantragen, kündigte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion Marian Koppe heute an. "Wenn angesichts der dramatischen Haushaltslage inzwischen selbst die Junge Union den Vorschlägen der FDP beipflichtet, bestätigt das unseren Kurs in der letzten Haushaltdiskussion". Allerdings hätte man bei rechtzeitiger Umsetzung bereits im zweiten Halbjahr 2010 rund 32 Millionen Euro einsparen können. Auch ordnungspolitisch könne man dieser aus Steuermitteln finanzierten "Herdprämie" - so die Bezeichnung durch die SPD bei der Einführung - nicht zustimmen.
"Das Elterngeld verursacht gravierende Fehlsteuerungen, indem gerade hier die Familien ihre Kinder zuhause lassen, bei denen eine Betreuung in einer qualitativ hochwertigen Kindertagesstätte empfehlenswert wäre", sagt Marian Koppe. Das Landeserziehungsgeld ist kein pädagogischer Ansatz der Eltern, sondern ein fiskalischer Anreiz. "Warum dies der Staat bei seinen knappen Ressourcen fördern soll, erschließt sich mir nicht", führt Koppe weiter aus. Die Frage der Gerechtigkeit, die seitens der CDU immer wieder ins Feld geführt wird, sei sachlich falsch. "Es erwirbt niemand, der von einer finanziellen Leistung des Staates - beispielsweise Zuschüsse des Landes an die Kindertagesstätten - nicht profitiert, automatisch das Recht auf eine Ausgleichszahlung. Diejenigen, die ihre Kinder zuhause erziehen wollen, haben keinen originären Anspruch auf eine staatliche Leistung", widerspricht Marian Koppe der bisher von der CDU vertreten Auffassung. Ganz im Gegenteil: Die staatliche Leistung sei eine Finanzierung der Kindertagesstätten und wer diese nicht nutzen will, tue dies in aller Regel freiwillig.
Die Erziehungspflicht liege zunächst ganz allein bei den Eltern, betont Koppe. "Das bedeutet, dass auch alle Aufwendungen, die mit der Geburt einhergehen, zunächst durch die Eltern selbst zu tragen sind." Finanzielle Leistungen des Staates gegenüber den Eltern seien also freiwillig. "Wenn der Staat hier eingreift und Regelungsbedarf sieht, muss er sicherstellen, dass die aufgewendeten Mittel auch in seinem Sinne eingesetzt werden. Genau dafür gibt es die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen, die die Zulassung, den Betrieb und die Qualitätssicherung in den Kindertagesstätten festlegen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Landesregierung soweit gehen würde, dies auch für das heimische Kinderzimmer beschließen zu wollen." fügte Marian Koppe abschließend an.