Die Landesregierung hat am Donnerstag beim Verfassungsgericht Weimar Klage gegen das Volksbegehren zur Familienpolitik eingereicht. Dazu erklärt FDP-Landeschef Uwe Barth, MdB:
"Es ist ein völlig falsches Signal, auf das politische Anliegen von Bürgern, den es in dieser Form so oft nicht gibt, was oft genug beklagt wird, mit einer Verfassungsklage zu reagieren. Damit wird versucht, sich der politischen Debatte zu entziehen. In einer Zeit der Politikverdrossenheit ist dies kaum nachvollziehbar.
Mit ihrer Klage gegen das Volksbegehren beweist die Landesregierung, dass auch sie dessen Erfolg für möglich hält. Offensichtlich ist sie nicht davon überzeugt, dass die Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer hinter der Familienoffensive steht. In anderem Falle hätte die CDU dem Volksbegehren gelassen gegenüberstehen können.
Am interessantesten aber ist der angegebene Grund für die Klage: Der Haushalt werde über Gebühr belastet. Dies zeigt eindeutig, dass die Familienoffensive als Maßnahme zur Haushaltssanierung konzipiert war. Die FDP hat vor Monaten auf diesen Umstand hingewiesen. Sparmaßnahmen dürften nicht Familienoffensive genannt werden."