Zum morgigen Beginn der Verhandlung am Verfassungsgerichtshof um die Klage von Bündnis 90 / Die Grünen zur Fünf-Prozent-Klausel erklärt FDP-Generalsekretär Patrick Kurth:
"Neben dem Verfahren von Bündnis 90 / Die Grünen ist ein weiteres Verfahren der FDP gegen die Fünf-Prozent-Klausel anhängig. Die FDP hatte nach der Kommunalwahl 2004 über drei Kreisverbände Widerspruch gegen die Sitzplatzverteilung eingelegt. Sie argumentierte, dass diese Verteilung nach der Fünf-Prozent-Sperklausel erfolgte. Diese Sperrklausel wiederum verstößt nach Ansicht der Liberalen gegen die Thüringer Landesverfassung. Die Ablehnung des Widerspruches wurde erwartungsgemäß durch das Landesverwaltungsamt abgelehnt. Wiederum erwartungsgemäß klagten die drei Kreisverbände gegen diese Ablehnung.
Einen ersten Teilerfolg erhielten die Liberalen Ende Juli 2005. Das Verwaltungsgericht Weimar setzte die Verhandlung über die Klage aus und meldete Bedenken an der Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht an. Das Verwaltungsgericht leitete den Streitgegenstand der Liberalen an den Thüringer Verfassungsgerichtshof zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Klausel weiter. Auch das Meininger Verwaltungsgericht setzte die Verhandlung der FDP-Klage mit Verweis auf das beim Verfassungsgerichtshof anhängige Verfahren aus.
Die Verhandlung der FDP-Klage vor dem Verfassungsgerichtshof steht bisher noch aus."