BERLIN. Der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Uwe Barth, erklärt zur heutigen Anhörung zur Föderalismusreform im Bereich Bildung, Forschung und Hochschulen:
Die gemeinsame öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zur Föderalismusreform kann kaum als ausführliches und intensives Anhörungsverfahren bezeichnet werden. So kann es nicht sein, dass man als Abgeordneter kaum die Gelegenheit bekommt, sein Fragerecht wahrzunehmen. CDU und SPD dominieren gemeinsam mit den Ländern eindeutig das Anhörungsverfahren. Das ist eine Farce. Zumal der Sachverständigenrat des Bundesrates sich zu einem nicht unbeträchtlichem Teil aus ehemaligen Ministerpräsidenten, Ministern, Senatoren und weiteren ehemaligen Funktionsträgern aus den Ländern rekrutiert.
Trotz dieser widrigen Umstände muss sichergestellt werden, dass die Anhörung seriös ausgewertet und eine sachliche Diskussion ermöglicht wird. Wir brauchen den Mut zu Korrekturen, an den Stellen an denen sie sachlich und fachlich angebracht sind. Die Anhörung zur Föderalismusreform ist nur dann sinnvoll, wenn die Ergebnisse im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
Die Mehrheit der Sachverständigen befindet den vorliegenden Gesetzentwurf zum Bereich Bildung, Forschung und Hochschulen zu Recht als ungenügend oder falsch. Dies betrifft z.B. das vorgesehene Abweichungsrecht der Länder in Fragen der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse. Als besonders problematisch hat sich neben der Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau die fehlende Klärung der Finanzverfassung erwiesen.
Statt eines schnell-schnell, wäre ein ausführliches Beratungsverfahren mit einem ausreichenden Zeitfenster für Nachfragen und einem inhaltlichen Diskurs im Sinne des Bildungs- und Hochschulstandortes Deutschland nötig.