BERLIN. Zur Kritik des Studentenwerks an der Einführung von Studiengebühren durch einige Bundesländer erklärt der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Uwe BARTH:
"Gut ausgestattete, leistungsfähige Hochschulen liegen im Interesse von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft ebenso wie im Interesse jedes einzelnen Studierenden. Deshalb ist die Einführung von sozial verträglichen Studiengebühren grundsätzlich richtig, wenn sie
ausschließlich zur Verbesserung der Hochschulfinanzierung dienen. Die Länder dürfen Studienentgelte jedoch nicht als Sparbüchse für ihre Landeshaushalte missbrauchen. Im Gegenteil gilt es, mit der chronischen Unterfinanzierung des Hochschulwesens endlich Schluss zu machen und
unsere Hochschulen als die entscheidenden Institutionen für die akademische Bildung und Forschung international wettbewerbsfähig zu
machen.
Niemand darf aber aus finanziellen Gründen an einem Studium gehindert sein. Deshalb müssen die Länder jedem Studierenden unabhängig vom
Einkommen der Eltern gesetzlich ermöglichen, die Entgelte "nachlaufend" zu bezahlen. Dies kann über zinslose Kredite geschehen, die erst nach Eintritt in das Berufsleben vom dann erzielten Einkommen getilgt werden müssen.
Zugleich muss die Sicherung des Lebensunterhalts für Studierende ohne
den entsprechenden finanziellen Hintergrund gesichert bleiben. Insgesamt muss für jeden geeigneten jungen Menschen der Weg zu einem Hochschulstudium offen stehen, ohne dass er Angst vor einer späteren untragbaren Belastung haben muss.
Ziel aller Maßnahmen muss es sein, die deutschen Hochschulen wieder als international attraktive Bildungs- und Forschungsstätten zu etablieren und nicht zum Gegenstand von Neiddebatten werden zu lassen. Deutschlands Kapital liegt in den Köpfen seiner Menschen, unsere Hochschulen sind die Institutionen, die dieses Kapital aktivieren.