Kommunalwahlrecht

"Die FDP-Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde verbucht einen ersten Erfolg. ", teilte Generalsekretär Patrick Kurth mit. Das Verwaltungsgericht Weimar hat im Zuge einer FDP-Klage Bedenken an der Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht angemeldet. Die Klage der Liberalen wurde nun an das Thüringer Verfassungsgericht weitergeleitet. Dies soll die Verfassungsmäßigkeit der Klausel prüfen.

Der Landesvorsitzende der Thüringer FDP, Uwe Barth, sagte dazu: "Dies ist ein erster wichtiger Teilerfolg gegen die verfassungswidrige Fünf-Prozent-Klausel. Die endgültige Entscheidung bleibt dem Verfassungsgericht vorbehalten. Es zeigt, dass das Verwaltungsgericht unsere Klage für berechtigt hält."

28.07.2005 Pressestelle