Der Thüringer FDP-Generalsekretär Patrick Kurth wendet sich gegen Verschärfungen im Versammlungsrecht. Das Problem um den Rechtsextremismus werde "örtlich und temporär nur verschoben". Die von der Bundesregierung geplanten gesetzlichen Verschärfungen zur Abwehr von Rechtsextremisten-Aufmärschen könnten zudem vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Einzelne Meinungen würden vom Grundgesetz besonders geschützt. Die NPD hatte bereits erklärt, gegen die Verschärfungen vor dem Verfassungsgericht Beschwerde zu erheben.
"Meinungs- und Demonstrationsfreiheit sind eine Grundsäule der freiheitlichen Demokratie. Werden diese Rechte eingeschränkt, bleibt ein fahler Beigeschmack. Denn letztlich haben dann Rechtsextremisten dafür gesorgt, dass diese Grundrechte eingeschränkt werden." Eine Einschränkung des Versammlungsrechtes würde, auch wenn es sich nur gegen Rechtsextremisten richte, diesen nützen: "Demokraten liefern ihnen dann nur weitere Argumentationen, gegen das System der Bundesrepublik zu hetzen.", so Kurth.
Während Bundes- und Landespolitiker unterschiedlicher Parteien mit zahlreichen Vorschlägen und Beschuldigungen aufwarten, mahnen Experten zu Mäßigung. Der Berliner Staatsrechtler Christian Pestalozza sagte in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur, er habe massive Bedenken. Die Absicht, die Demonstrationsfreiheit an bestimmten Orten des Gedenkens an die NS-Verbrechen einzuschränken, sei «zwar ehrbar, aber im Verfahren viel zu bürokratisch und im Ergebnis verunglückt».Auch der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Eckart Hien, hält neue Gesetze für nicht erforderlich. "Das gegenwärtige Recht reicht aus, um die Versammlungsfreiheit einerseits und die öffentliche Sicherheit andererseits zu schützen", sagte Hien bei der Jahrespressekonferenz seines Gerichts am Donnerstag in Leipzig.