Der Thüringer Landtag hat am vergangenen Freitag das umstrittene Paritätsgesetz für den Freistaat verabschiedet. Dazu äußert sich der FDP-Landesvorsitzende Thomas L. Kemmerich wie folgt:

"Rot-Rot-Grün ignoriert die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Paritätsgesetz, trotz eines eindeutigen Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes. Es ist nicht nachvollziehbar, dass man sehenden Auges und wider besseren Wissens ein Gesetz durchbringt, das einen schweren Eingriff in den Grundsatz der Freiheit der Wahl darstellt. Das Wahlrecht darf nur festlegen, wie gewählt wird, aber nicht, wie sich das Parlament zusammensetzt. Für den Gesetzgeber in Thüringen, aber auch im Bund sollte das ein Stoppschild sein. Ansonsten könnte nach einer Wahl eine Kernschmelze der Demokratie drohen: Das Vertrauen in das Parlament wäre zerstört, beschlossene Gesetze wären nichtig und das Parlament wäre faktisch handlungsunfähig. Ein sehr hoher Preis, um parteipolitische Vorgärten zu gießen. Die Erhöhung des Frauenanteils in den Parlamenten ist zweifelsohne eine wichtige Aufgabe, die dringend von den Parteien angegangen werden muss - nicht jedoch vom Gesetzgeber."

08.07.2019