Zum Widerstand der Thüringer Landesregierung gegen die Änderung des Grundgesetzes für die Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Schulen, die der Bundestag beschlossen hat und nun der Zustimmung des Bundesrates bedarf, erklärt der Abgeordnete des Thüringer Wahlkreises Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen - Sonneberg, Gerald Ullrich (FDP):
Im Bundestag sind Regierungskoalition und Opposition über ihre Schatten gesprungen und haben sich nach harten Verhandlungen darauf geeinigt, das Grundgesetzt zu ändern. Der Bund hätte damit die Möglichkeit, in die dringend notwendige Digitalisierung der Schulen zu investieren.
Das Nein der Thüringer Landesregierung zu dieser Einigung ist ein fatales Signal für die deutsche Bildungslandschaft.
Es ist doch irrsinnig, dass der Bund bisher in den Bundesländern nur in Straßen und Stromleitungen investieren darf, aber nicht in die Köpfe und die Zukunftsfähigkeit unserer Kinder. Die Argumentation der Thüringischen Landesregierung ist in sich widersprüchlich. Die Landesregierung beklagt auf der eine Seite, dass das Land die Kosten zur Hälfte mittragen muss. Auf der anderen Seite befürchtet sie eine Beschneidung der Kompetenzen der Länder im Bereich der Bildungspolitik. Am liebsten hätte die rot-rot-grüne Landesregierung also nur Geld vom Bund, aber nicht dessen Mitspracherecht. Dies ist weder politisch gewollt noch verfassungsrechtlich möglich.
Und ehrlich, bisher ist die Landesregierung den Beweis schuldig geblieben, Geld sinnvoll in die Bildungslandschaft Thüringens investieren zu können. Dass sie jetzt auch noch diese Chance verstreichen lässt, ist nicht nachvollziehbar und schadet dem Land.
Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bund hat seinen Beitrag geliefert. Nun sind die Länder an der Reihe, ihrer bildungspolitischen Pflicht nachzukommen.