Gesundheitsprävention: Bund schafft bedingungslose Steuerbefreiung ab

Seit Juli 2015 gilt bundesweit das Präventionsgesetz. Seither haben die Krankenkassen den Auftrag, Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention zu unterstützen. Auch, um den Krankenstand in Deutschland zu senken. Jetzt verabschiedet der Bundestag das Steuerjahresgesetz neu. Und macht damit alle Präventionsbemühungen - auch für kleine und mittelständische Unternehmen in Thüringen - zunichte. Der Grund: bisher bekam jeder Mitarbeiter jährlich 500 Euro steuerfrei, um sich fit und gesund zu halten. Mit dem neuen Jahressteuergesetz gibt es dieses Geld nur noch, wenn die Präventionsmaßnahme von den Krankenkassen zertifiziert ist.

Damit baut die Bundesregierung erneut bürokratische Hürden, sagt FDP-Landeschef Thomas Kemmerich. "Es wird weniger in die Mitarbeiterqualifikation investiert. Denn viele Programme gehören nicht zum Leistungsspektrum der Krankenkassen. Oder schlimmer: Präventionsmaßnahmen werden eingedampft. In Zeiten des Fachkräftemangels vor allem in Thüringen kein tragbarer Zustand."

Dabei kündigte noch im Mai 2017 Ines Feierabend, Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie an, dass man künftig im Freistaat eine Vorreiterrolle in Sachen Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung einnehmen wolle.

Deshalb fordert Thomas Kemmerich die Thüringer Landesregierung auf, ihrem eigenen Anspruch gerecht zu werden: "Heike Werner muss diesem Vorhaben entschieden entgegentreten und in die Rahmenrichtlinie des Freistaates tragbare Lösungen für Thüringer Unternehmen einbauen. Denn die Unternehmen haben ein eigenes Interesse, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu fördern. Und wir Freien Demokraten wollen die mittelständischen Betriebe bei der Gesundheitsprävention eigenverantwortlich stärken."

08.11.2018