Datenschutz

Anlässlich des heutigen EUGH-Urteils zu Fanpage-Betreibern bei Facebook äußert sich der Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Liberalen Mittelstandes Thomas L. Kemmerich wie folgt:

"Das heutige Urteil des EUGH zeigt einmal mehr, dass Unternehmen und selbst öffentlich-rechtliche Institutionen beim Datenschutz beziehungsweise der neuen DSGVO unzureichend vorbereitet sind. Kleine Unternehmen, Mittelständler und Vereine werden durch den Rechtsspruch weiter verunsichert. Es droht eine Ausweitung der Abmahnwelle für die Fanpage-Betreiber in den sozialen Medien. Häufig können diese trotz korrekter Datenschutzerklärung gegen datenschutzwidrige Anwendungen von Facebook nichts ausrichten oder begehen unwissentlich Fehler bei ihren Angaben. Die Politik und zuvorderst die Bundesregierung sowie die Thüringer Landesregierung müssen hier die Betreiber aufklären statt zu gängeln. Gerade in der Anfangsphase bedarf es bei solch weitreichenden Regelungen in ihrer Durchsetzung ein gewisses Augenmaß. Auf Panik darf die Politik nicht mit Sanktionen reagieren. Das führt nur zu weiterer Verunsicherung und raubt der Datenschutzgrundverordnung die Akzeptanz in der Bevölkerung. Wir Freien Demokraten fordern deswegen weiterhin das Prinzip Ermahnung statt Strafe. Die Bundesregierung und die Thüringer Landesregierung wären gut beraten sich an ihren Kollegen in Bayern zu orientieren, die unsere Forderungen bereits übernommen haben."

05.06.2018