Thomas L. Kemmerich, Vorsitzender der FDP Thüringen und Mitglied im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie, fordert eine umfassende Aufklärung der Unternehmen und Organisationen bei dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
"Die Politik muss die Unternehmen, Organisationen und Vereine, die zum Teil überhaupt nicht wissen was beim Datenschutz auf sie zukommt, unbedingt aufklären. Bevor es zu einer Bußgeldwelle kommt, sollte das Prinzip Aufklärung vor Strafe gelten", so Kemmerich.
Er könne die Aussagen des Landesdatenschutzbeauftragten Lutz Hasse nur bedingt nachvollziehen, wonach die Unternehmen zwei Jahre Zeit gehabt hätten die neue Verordnung umzusetzen und die Schonfrist am Montag ablaufen würde.
"Wenn die Politik solch weitreichenden Regelungen einführt, dann muss sie auch dafür Sorge tragen, dass die Menschen und die Institutionen darauf vorbereitet werden. Wir haben das Zeitalter der Datenverarbeitung, aber die Bundesregierung hat die Aufklärung der Menschen verpennt", so Kemmerich weiter.
Auf Panik dürfe man nicht mit Sanktionen reagieren. Die Freien Demokraten werden im Deutschen Bundestag darauf drängen, bei den Öffnungsklauseln, die den nationalen Gesetzgebern Präzisierungen ermöglichen, die Anwendung des Prinzips "Aufklärung vor Strafe" zu befolgen.