Thomas L. Kemmerich, Landesvorsitzender der FDP Thüringen und Mitglied des deutschen Bundestags, fordert die Bundesregierung auf, sich gemeinsam mit den Ländern für eine Überarbeitung der Abschreibungsvorschriften einzusetzen.
"Die geltenden Abschreibungstabellen stammen noch aus den 2000er Jahren, es wird höchste Zeit, einen Schritt in die digitale Realität zu machen. Dafür ist eine Überarbeitung der Abschreibungsvorschriften dringend nötig", so der Landesvorsitzende.
Im Zuge einer aktuellen Debatte im Deutschen Bundestag setzt sich Kemmerich mit der FDP-Fraktion dafür ein, dass die Nutzungsdauer digitaler Investitionsgüter und die Einführung eines betriebswirtschaftlichen Software-Systems einheitlich bis zu drei Jahre betragen.
"Der Bürokratieaufwand für den Dachdecker in Erfurt bis zum Heizungsbauer in Berlin muss durch einheitliche Regelungen gesenkt werden", so Kemmerich weiter. Die Abschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern müsse endlich zeitgemäß werden.
Die Möglichkeit der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter soll auf digitale Investitionsgüter erweitert werden. Kemmerich setzt sich für eine befristete Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 2.000 Euro ein: "mit dieser können vor allem kleine und mittelständische Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung unterstützt werden".
Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag wird weiter darauf drängen, die Digitalisierung und den damit verbundenen Bürokratieabbau voranzutreiben.