Thomas L. Kemmerich: Maas darf keinen Gesetzentwurf durchpeitschen, der gravierende Verstöße enthält
"Die Landesregierung muss das Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Bundesrat ablehnen," fordert Thomas L. Kemmerich, Landesvorsitzender FDP Thüringen und Bundesvorsitzender Liberaler Mittelstand, "der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz für ein Beschwerdemanagement gegen Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten. Es ist Sache der Länder und zudem effektiver, Kommunikationsprozesse zu schützen.
Es kann nicht sein, dass Justizminister Heiko Maas trotz massiver Kritik aus Wirtschaft und Politik versucht, das NetzDG noch vor der Bundestagswahl durchzupeitschen. Dabei enthält der Gesetzesentwurf gravierende Verstöße gegen die Meinungsäußerungsfreiheit und rechtsstaatliche Grundsätze. So will der Justizminister die Kontrolle über Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten in die Hände der Betreiber sozialer Netzwerke legen. Dabei ist die Feststellung der Rechtswidrigkeit eine originär staatliche Aufgabe, die nicht auf private Anbieter abgewälzt werden darf.
Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten in sozialen Netzwerken müssen bekämpft werden, aber im Rahmen unseres Rechtsstaates. Daher sollten die Landesmedienanstalten und die Strafverfolgungsbehörden in Thüringen so ausgestattet werden, dass sie Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten effektiv bekämpfen können."