"Wir brauchen einfachere, klarere und besser handhabbare Gesetze anstatt mehr Rechtsunsicherheit.", fordert der FDP-Landesvorsitzende Dirk Bergner. "Eine ständig kompliziertere und unübersichtlichere Rechtslage sei da wenig hilfreich. Zugleich erneuert der Liberale die alte FDP-Forderung aus der vergangenen Legislaturperiode: "Wir wollen es grundsätzlich ins Ermessen der Kommunen stellen, ob sie Beiträge ziehen. Stattdessen alle im Regen stehen zu lassen, die nach dem Stichtag gebaut haben und auch bauen werden, löst für die Mehrheit der Betroffenen das Problem ebenso wenig die die harten Ausschlusskriterien der Landesregierung.
"In dieser Woche geht der Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Landesregierung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes in die erste Lesung. Entgegen ursprünglicher Versprechen wird jetzt nur noch bei Baumaßnahmen vor 2006 die Möglichkeit eingeräumt, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten.
"Abgesehen davon, dass Juristen die handwerkliche Seite kritisieren, ist der neue Gesetzentwurf alles andere als der große Wurf.", zeigt sich Bergner enttäuscht. "Und im selben Atemzug schließt die Landesregierung eine große Zahl von Kommunen auch noch von dieser Möglichkeit aus.", betont der FDP-Innenexperte. "Die Beschränkung auf Gemeinden, die seit 2006 nie eine Bedarfszuweisung in Anspruch genommen haben, setzt eine unverhältnismäßig hohe Hürde. Das ist ein Zeitraum von immerhin 16 Jahren."
Zudem schaffe die Koalition neue Ungerechtigkeiten. So müssten Baumaßnahmen vor dem 1. Januar 2006 abgeschlossen worden sein. "Was können beispielsweise Anlieger dafür, wenn sich eine Baumaßnahme verzögert hat aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben? Was können Anlieger dafür, wenn sich aus Gründen eines Stadtratsbeschlusses eine Baumaßnahme auf das Folgejahr verzögert?", fragt Bergner und ist überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf neuen Unfrieden schaffe.
"Es schafft das Problem nicht aus der Welt, wenn nur eine kleine Gruppe von Betroffenen von der rot-rot-grünen Koalition begünstigt wird." Da ändere auch der Vorstoß wenig dran, dass künftig eine Satzung vor Beginn der Baumaßnahmen bestehen müsse. Das schaffe allenfalls mehr Rechtsunsicherheit für Kommunen.