"Die Bürger sollen für nicht erbrachte Leistungen zur Kasse gebeten werden", kritisiert der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dirk Bergner, die von der Landesregierung geplanten Änderungen beim Kommunalabgabengesetz. Nach der derzeitigen Gesetzeslage kann der Beitragszahler noch seine Vorausleistung für Abwasserkläranlagen zurückverlangen, wenn der planmäßige Anschluss nicht bis sechs Jahre nach Fertigstellung der Anlage erfolgt ist. "Das will die Regierung jetzt ändern", kritisiert Bergner.
Nach Nummer 1 des Gesetzentwurfes, der in der Februarsitzung des Landtags beraten werden soll, würde die Rückzahlungsverpflichtung des Aufgabenträgers entfallen, wenn grundsätzlich eine Anschlussmöglichkeit an eine Teileinrichtung besteht, unabhängig von ihrer betriebsfertigen Bereitstellung - "ein Unding", befindet Berger, der von Beruf Bauingenieur ist. Bei jeder üblichen Baumaßnahme werde nach Fertigstellung abgerechnet. Hier würde es den Abwasserzweckverbänden aber ermöglicht, die vom Bürger vorausgeleisteten Beiträge zeitlich unbeschränkt zu behalten, ohne dass die Fertigstellung der Maßnahme absehbar sei. Der Beitragszahler werde so behandelt, als ob die Teileinrichtung schon eine betriebsfertige Anlage darstelle. Eine solche Regelung hält der FDP-Justizpolitiker wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz für rechtlich bedenklich und für kaufmännisch unsolide.
Die FDP-Fraktion wird deshalb einen Änderungsantrag zum Entwurf der Landesregierung einbringen. "Gerade die Grundstückseigentümer im ländlichen Bereich werden wegen des großen Nachholbedarfs beim Straßen- und Abwasseranlagenbau schon besonders durch Kommunalabgaben belastet. Dann haben sie auch ein Recht auf die entsprechenden Leistungen", so Bergner, der selbst ehrenamtlicher Bürgermeister in Hohenleuben ist, abschließend.