Landtag
Innenpolitischer Sprecher Dirk Bergner, MdL
Innenpolitischer Sprecher Dirk Bergner, MdL

In Thüringen gab es 2012 keine Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervor. "Ich bin froh, wenn es bisher nicht zu einem Einsatz des sogenannten Staatstrojaners in Thüringen gekommen ist. Solange der Einsatz nicht den rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist, muss auch weiterhin in Thüringen auf den Einsatz verzichtet werden", sagte heute der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dirk Bergner. "Die Bürger brauchen Vertrauen in die Strafverfolgung, die zu den wichtigsten Staatsaufgaben zählt. Aber wie können Bürger Vertrauen haben, wenn wir uns am Recht vorbeibewegen? Jeglicher Vertrauensverlust schadet letztlich dem Staat, unserer Demokratie und damit unserem Freistaat Thüringen", so Bergner weiter.

Die FDP-Fraktion hatte vor gut 12 Monaten in einem Antrag im Thüringer Landtag (Drucksache 5/3400) die Landesregierung aufgefordert, auf den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern in Thüringen zu verzichten. Der Antrag wurde damals von CDU und SPD abgelehnt. Deshalb reichte die FDP-Fraktion Anfang 2013 eine kleine Anfrage ein, um zu erfahren, ob es 2012 zu einem Einsatz des Staatstrojaners in Thüringen gekommen ist. Aus der Antwort des Innenministeriums geht hervor, dass in Thüringen 2012 keine Quellen-Telekommunikationsüberwachung stattgefunden hat.

Derzeit wird vom Bundeskriminalamt die Entwicklung eines solchen Trojaners vorangetrieben. Ob es möglich sein wird den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Urteil vom 27. Februar 2008 zur Online-Durchsuchung zu genügen, bleibt fraglich. Das Bundesverfassungsgericht, hat in seiner Entscheidung ausdrücklich festgestellt, dass die Zulässigkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung darauf beschränkt ist, dass ausschließlich Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang erfasst werden. Alle anderen Möglichkeiten, ob gewollt oder nicht, müssen bei solchen Maßnahmen ausgeschlossen sein.

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11.04.2013 Pressestelle