Nicht überraschend kommt für den FDP-Innenexperten Dirk Bergner die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Unzulässigkeit des Volksbegehrens zum Thema Kommunalabgaben. "Die einschlägigen Regelungen sind eindeutig", verweist er auf Artikel 82 Absatz 2 der Thüringer Verfassung. Allerdings sei die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass auch bei formaler Zulässigkeit des Volksbegehrens die Infrastrukturabgabe verfassungsrechtlich gescheitert wäre. "BI-Mitglied Kuschel hatte in seiner Eigenschaft als Landtagsabgeordneter ein Gutachten angefordert, in dem die Verwaltung klar verfassungsrechtliche Bedenken formuliert hatte", weiß Bergner. Es sei von vornherein klar gewesen, dass die Infrastrukturabgabe als grundsteuerähnliche Abgabe gewertet werden und damit verfassungsrechtlich vom Landtag gar nicht beschlossen werden konnte.
"Da bleibt doch die Frage, ob sich die Bürgerinitiativen von dem Kollegen Kuschel ins Messer schicken lassen habe, obwohl es der Abgeordnete besser wissen mussten", so der Liberale. Ihm dränge sich der Eindruck auf, dass mit der "oft sehr ernsthaften Situation Betroffener" unsaubere Politik gemacht worden sei. "Die Linken haben eine Scheinlösung vorgegaukelt, von der sie zweifelsohne wissen konnten, dass die Gefahr des Scheiterns vor Gericht sehr hoch ist." Doch diesen Umstand habe das Gericht wegen der formalen Unzulässigkeit des Begehrens gar nicht erst geprüft. "Man darf aber nicht wie die Linken so tun, als wäre eine Änderung der Thüringer Verfassung bereits die Lösung des Problems."
Gleichwohl sei es wichtig, die Frage der Beiträge nicht aus dem Auge zu verlieren. Bergner erinnert in dem Zusammenhang daran, dass die FDP-Fraktion die erste war, die in der laufenden Legislatur das Problem Kommunalabgaben thematisiert hatte und den Kommunen freistellen wollte, auf Beiträge zu verzichten. Auch bei der später erfolgten Änderung der Rechtslage durch CDU und SPD hatte die FDP versucht, durch einen Änderungsantrag mehr Freiheit zum Verzicht auf Beiträge zu erreichen.