Der umstrittene Verordnungsentwurf zum Ladenöffnungsgesetz ist heute im Sozialausschuss des Thüringer Landtages erneut von der Tagesordnung genommen worden. Es gebe noch erheblichen Klärungsbedarf, so die Begründung der Ausschussvorsitzenden Beate Meißner (CDU). Damit kam der Ausschuss einem Antrag der FDP-Fraktion nach. "Wir sehen unsere grundlegende Kritik an dem Entwurf durch ein bei der Landtagsverwaltung in Auftrag gegebenes und seit gestern Abend vorliegendes Rechtsgutachten bestätigt", erklärte der Fraktionsvorsitzende Uwe Barth. Die FDP-Fraktion bereitet derzeit eine Normenkontrollklage beim Thüringer Verfassungsgericht zu dem vor einem Jahr beschlossenen Thüringer Ladenöffnungsgesetz vor.
Mit der Verordnung der Landesregierung werde der Ausnahmefall zum Regelfall gemacht, kritisiert der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Marian Koppe, dass in dem Entwurf sämtliche Verkaufsstellen mit fünf und weniger Arbeitnehmern als Einzelfall angesehen und aus dem Beschäftigungsverbot an Samstagen ausgenommen würden. Dies widerspräche den grundlegenden verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gesetzgebung. "Ein Gesetz hat den Regelfall abzubilden und die Verordnung lediglich die Ausnahme und nicht umgekehrt", so Koppe. Auch die 5-Tage-Woche sei in den Thüringer Verkaufsstellen die Regel, nach der die Beschäftigten in der Praxis arbeiteten, sagte Koppe. Genau diese beiden von der FDP monierten Punkte würden auch in dem Gutachten der Landtagsverwaltung problematisiert.
"Fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes, das bundesweit für Aufsehen gesorgt hat und den Thüringer Einzelhandel und dessen Beschäftigte seither massiv verunsichert hat, besteht Rechtsunsicherheit im Thüringer Handel", stellte Fraktionschef Barth erneut fest. "Wenn wir die Normenkontrollklage gegen das Samstagsarbeitsverbot in Thüringen im Dezember einreichen, können wir auf die Unterstützung der IHK und vieler Betroffener bauen", zeigt er sich optimistisch. Mit ihrer ersten Normenkontrollklage hatte die FDP-Fraktion eine Überarbeitung des umstrittenen Kommunalen Finanzausgleichs durch das Land erreicht. "Wenn die Regierung nicht selbst handeln will, müssen wir sie dazu zwingen", so der FDP-Fraktionschef abschließend.