Es sei unbenommen das Recht des Thüringer Generalstaatsanwalts, das eigene Vorgehen beziehungsweise das nachgeordneter Behörden zu verteidigen, kommentierte der justiz- und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dirk Bergner den Streit, der derzeit zwischen Generalstaatsanwalt Hartmut Reibold und dem Thüringer Datenschutzbeauftragten Dr. Lutz Hasse via Medien ausgetragen wird. "Doch sollte man dabei alles unterlassen, was auch nur den Anschein erwecken könnte, die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten in Frage zu stellen.", betonte der Liberale.
Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag hatte als erste Fraktion bereits vor zwei Jahren in der Drucksache 5/1890 einen Änderungsentwurf zum Thüringer Datenschutzgesetz vorgelegt, der die volle Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten sicherstellen sollte. "Auch wenn unser Entwurf nicht angenommen wurde, hatten wir zumindest die Debatte angeschoben und dazu beigetragen, dass der private Datenschutz mit dem späteren Koalitionsentwurf ebenfalls dem Datenschutzbeauftragten zugeordnet wurde." Deshalb halte er viel davon, bei aller Freiheit zur Kritik auch den gebotenen Respekt vor dem Amt nicht fehlen zu lassen. "Dies scheint umso mehr geboten, als die strittigen Ermittlungen, die auch vor der nicht öffentlichen Kommunikation eines beschuldigten Polizeibeamten mit Abgeordneten und Journalisten nicht Halt machten, ohne Zweifel Anlass zu sehr leisen Tönen sein sollten.", so Bergner abschließend.