Sicherheitspolitik / Guttmacher
Dr. Karlheinz Guttmacher, MdB
Dr. Karlheinz Guttmacher, MdB

Guttmacher: Videoüberwachung für Verkehrsfluss - ja, für Verkehrsteilnehmer
- nein

Jena, 29.12.2003. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Karlheinz Guttmacher
erklärte heute, dass mögliche Videoaufzeichnungen von Kennzeichen an
Verkehrsknotenpunkten nicht zulässig seien. Für einen solchen Eingriff in die
Bürgerrechte gäbe es derzeit keine Rechtsgrundlage. Eine weite Auslegung der
bestehenden Normen dürfe bei einem solch sensiblen Thema wie der Videoaufzeichnung
nicht in Frage kommen. "Hier sind eindeutige Rechtsgrundlagen notwendig und
diese gibt es derzeit nicht."

Für berechtigt und gut hält Guttmacher indes die allgemeine Videoüberwachung
an Knotenpunkten zu Gunsten einer flüssigeren Verkehrslage. Bei diesen
würden nicht einzelne Fahrzeuge aufgezeichnet, sondern nur der gesamte
Verkehrsfluss. "Das ist mit Datenschutz und Bürgerrechten vereinbar.", so
der Abgeordnete.

Guttmacher erklärte weiter, dass die Erfassung von Auto-Kennzeichen per
Video-Kamera "ein großer Schritt in Richtung Überwachungsstaat"
seien: "Es wird bei dieser Art von Video-Überwachung nicht bleiben. Weitere
Überwachungsmaßnahmen sind zu befürchten. Dies werden wir Liberalen aber
nicht mittragen.", so der Abgeordnete.

Abschließend sagte der Politiker, dass die FDP keine Gesetzesänderung
unterstützen werde, durch die Kontrollen oder Überwachungen ohne Verdacht möglich
würden.

29.12.2003 kurth