"Die bundesweite Vereinheitlichung des Melderechts hat Sinn und ist grundsätzlich erstrebenswert", sagt der Innenexperte der Thüringer FDP-Landtagsfraktion Dirk Bergner. Es sei schon "ein Stück weit kurios", wenn jedes Bundesland ein eigenes Meldegesetz habe. Insofern begrüße er die Bestrebungen für die Schaffung eines Bundesmeldegesetzes. Er verbindet damit jedoch eine klare Erwartungshaltung: "Mit dem neues Gesetz muss zugleich auch mehr Transparenz im Vollzug und vor allem ein verbesserter Datenschutz durchgesetzt werden."
Seiner Auffassung nach seien bereits die Bestimmungen im aktuellen Thüringer Meldegesetz nicht zufriedenstellend, was die Widerspruchsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger bei der Preisgabe von Meldedaten anbelangt. Umso wichtiger sei es, dass mit dem Bundesmeldegesetz keine weitere Verkomplizierung der Rechtslage herbeigeführt werde. "Ich bin nicht damit einverstanden, wenn die Frage der Weitergabe von Daten ausschließlich auf das Verhältnis zwischen Bürgern und Unternehmen abgewälzt wird", erklärt der 47-jährige Landtagsabgeordnete, der zugleich ehrenamtlicher Bürgermeister in Hohenleuben ist.
Mit Blick auf die Meldebehörden fügt der Kommunalexperte hinzu: "Man darf die Behörden vor Ort auch nicht einem aufwändigen und vor allem unübersichtlichen Prozedere unterwerfen, in dem im Einzelfall sehr schwer werden könnte zu beurteilen, ob Betroffene der Verwendung ihrer Daten durch ein bestimmtes Unternehmen zugestimmt hätten oder nicht." Umgekehrt werde ein "Schuh daraus", und es müsse klarer als im bisherigen Landesrecht die Möglichkeit geschaffen werden, in den Meldebehörden so genannte Übermittlungssperren einrichten zu lassen.