Die FDP-Landtagsfraktion drängt weiter auf Änderungen beim Thüringer Ladenöffnungsgesetz. "Wir brauchen eine praktikable Regelung", bekräftigt der wirtschaftspolitische Sprecher Thomas L. Kemmerich. Der Entwurf der Verordnung der Landesregierung sei dies nicht. Es könne nicht im Sinne eines Gesetzes sein, dass mehr als die Hälfte der Betroffenen davon ausgenommen würden. Das sei zwar auf den ersten Blick für die kleinen Unternehmen gut, löse aber nicht das Fachkräfteproblem in den größeren Unternehmen, deren Fachabteilungen in der Regel auch weniger als 10 Verkäufer umfasse.
Der bislang noch nicht veröffentliche Verordnungsentwurf der Landesregierung müsse sorgfältig diskutiert und ggf. geändert werden, fordert Kemmerich. Daher hat der FDP-Wirtschaftsexperte eine Mündliche Anfrage zur nächsten Plenarsitzung eingereicht. "Wir wollen wissen, wie die Betroffenen den Entwurf bewerten und ob die Stellungnahmen im Anhörungsprozess Berücksichtigung finden", so Kemmerich. Offenbar sei zumindest auch die Gewerkschaft Verdi unzufrieden mit den vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen.
"Insgesamt gehen die Regelungen des Gesetzes für uns unverändert in die falsche Richtung", bekräftigt Kemmerich. Die Aufrechterhaltung wäre fatal. Als letztes Mittel behalte man sich eine Normenkontrollklage zum Thüringer Ladenöffnungsgesetz vor, so der liberale Abgeordnete abschließend.