BERLIN. Zu dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Wissenschaftsfreiheitsgesetzes erklärt der liberale Forschungspolitiker Peter RÖHLINGER:
Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist ein zentrales Projekt christlich-liberaler Wissenschafts- und Forschungspolitik. Es schafft die von Liberalen seit langem angestrebten wissenschaftsbasierten Rahmenbedingungen für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Es ermöglicht mehr Handlungsfreiheit und mehr Autonomie für die Forschung in Deutschland insgesamt. Damit machen wir den Forschungsstandort attraktiver und international wettbewerbsfähiger.
Exzellentes wissenschaftliches Arbeiten braucht kurze und eigenverantwortliche Entscheidungswege. Dem folgen wir mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz und einer liberalen Grundüberzeugung: Wissenschaftseinrichtungen forschen mit einem Höchstmaß an Autonomie zielgerichteter und wissen sich selbst dabei besser zu organisieren. Denn: Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sollen zuallererst forschen und nicht verwalten.
Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz bedeutet einen Durchbruch für die Wissenschaftspolitik in Deutschland. Die Forschungseinrichtungen werden endlich in die Lage versetzt, nach forschungspolitischen Gesichtspunkten agieren zu können. Forschungseinrichtungen unterliegen damit nicht länger allein den überkommenen haushaltspolitischen Zwängen. Deshalb ist das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ein großer Gewinn für den Innovations- und Forschungsstandort Deutschland.
Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist ein ur-liberales Anliegen. Es folgt den Prinzipien des vom damaligen FDP-Wissenschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart im Jahr 2006 in Nordrhein-Westfalen durchgesetzten Hochschulfreiheitsgesetzes.