"Die Landesregierung hat noch keine klaren Vorstellungen zum Bau neuer Pumpspeicherwerke in Thüringen", stellt der FDP-Fraktionsvorsitzende Uwe Barth fest. "Die Antworten auf drei Kleine Anfragen seiner Fraktion sind lückenhaft oder bleiben äußerst vage und werfen mehr neue Fragen auf", kritisiert Barth. Auffällig sei die offenkundige Zurückhaltung des Umweltministeriums. Man überlasse dem Wirtschaftsministerium das Feld. Dabei könne aber durchaus "Flurschaden" zum Beispiel im Bereich wasserwirtschaftlich wichtiger Talsperren entstehen. Die von den Liberalen aufgeworfenen wasserwirtschaftlichen Fragen sind nach Aussage der Landesregierung "vorerst zweitrangig und folgen im verfahrensrechtlichen Abwägungsprozess". "Durch die im jetzigen Verfahrensstand getroffenen Entscheidungen können unumkehrbare Sachstände geschaffen werden", warnt Fraktionschef Barth.
Die Landesregierung nimmt in ihrer Antwort auf die Anfragen der Abgeordneten Barth, Hitzing und Bergner keine Bewertung der aufgelisteten Pumpspeicher-Standorte vor. "Eine solche Bewertung wäre für weitere Betrachtungen seitens des Landes aber dringend erforderlich", mahnt Bauingenieur Dirk Bergner. Es lägen bisher keine Betrachtungen zur Infrastruktur vor. "Eine solche weitere Betrachtung hätte insbesondere zu einer Bewertung eingeleitet werden müssen. Wozu nützt dann eine Auflistung?", fragt Bergner. Die Antworten seien "ingenieurtechnisch substanzarm". Bei der Planung von Pumpspeicherwerken (PSW) sei die Lage von Ober-und Unterbecken durch topographische Zwangspunkte bestimmt. Diese Hoch-und Rechtswerte müssen demnach vorliegen und könnten benannt werden, was die Regierung aber schuldig bleibe.
"Wir begrüßen ausdrücklich die Feststellung, dass energiepolitischen Maßnahmen keinen Vorrang gegenüber den naturschutz- und wasserrechtlichen Anforderungen erhalten sollen", erklärt die umweltpolitische Sprecherin Franka Hitzing. "Sofern erforderlich sollen Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden", heißt es in der Antwort. Das Land gehe von "mittleren bis großen Vorhaben" aus. Demzufolge sei auch die Betroffenheit von Anrainern und der Natur als sehr hoch einzuschätzen, so Hitzing. Dennoch gehe das Land von einer reibungslosen Genehmigungsphase aus. Verzögerungen durch juristische Verfahren scheinen vom Land ausgeschlossen zu werden.
Aus Erfahrung zu der Talsperre Leibis und dem Pumpspeicherwerk Goldisthal fehle in dem optimistischen Zeitplan der Landesregierung in der Bauphase der Erkundungszeitraum. Dies könne zu Verzögerung und Verteuerung führen, merkt Bauexperte Bergner an. "Der angegebene Zeitraum bestätigt den Wunsch als Vater des Gedankens." Das Land mache sich in seinen Antworten etwas vor und schätze die rechtliche Situation falsch ein. Aus den Erfahrungen bei der Förderung der Infrastruktur nach 1990 hätte der Ruf nach Planbeschleunigungsgesetzen kommen müssen. "Seitens des Landes sind also thüringenweite Wertungen zur Raumordnung, Landesplanung sowie Regionalplanung noch nicht angestoßen worden." Man habe sich von vornherein auf ein Projekt festgelegt. Dazu passe es auch, dass Landesregierung keine Vorstellungen zur Wirtschaftlichkeit der Projekte habe.
In den Antworten bestätige sich der Verdacht, dass es sich bei den Ankündigungen zum Bau neuer Pumpspeicherwerke um "ungelegte Eier" handele. Offenbar sei die Landesregierung mehr an Schlagzeilen als an der Umsetzung interessiert. Mit ihrem Vorgehen diskreditiere sie die Idee, anstatt sie voranzutreiben, so Bergner abschließend.