Die Landesregierung will nicht auf einen Einsatz von so genannten "Staatstrojanern" verzichten. Einen Antrag der FDP-Fraktion lehnte die Regierungskoalition heute im Thüringer Landtag ab. Es sei mehr ein Zufall, dass der "Staatstrojaner" bislang in Thüringen nicht zum Einsatz gekommen sei, obwohl das zweimal geplant war, stellte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dirk Bergner, in der Debatte fest. Obwohl das Verfahren nicht den rechtsstaatlichen Grundlagen entspreche, wolle das Land Thüringen nicht auf eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung verzichten, kritisierte der liberale Abgeordnete. In dem Antrag hatte die FDP von der Landesregierung verlangt, statt dessen nach alternativen technischen Möglichkeiten zu suchen, um Internettelefonie im Rahmen der im Rechtsstaat verfassungsmäßig zulässigen und erforderlichen Telekommunikationsüberwachung abhören zu können.
Es müsse der Grundsatz gelten, "nicht der Staat steht dem Bürger Freiheitsrechte zu, sondern der Bürger gewährt dem Staat die Einschränkung seiner Freiheitsrechte", betonte Bergner. Das Parlament trage die Verantwortung für die Freiheitsrechte der Bürger einzustehen. Der Gesetzgeber habe deshalb vor jeden Eingriff in die Privatsphäre hohe Hürden gesetzt. Diese könnten aber mit den gegenwärtig bekannten Maßnahmen zu leicht überschritten werden, wie beim "Bundestrojaner" offensichtlich geworden sei. "Diese Programme können mehr als sie dürfen. Und niemand kann mir erzählen, dass dann von diesen Möglichkeiten nicht auch Gebrauch gemacht wird". Genau dies dürfe aber nicht sein. Nicht nur dass ein derartiges Belauschen der Bürger einem demokratischen Staat nicht gut zu Gesicht stünde. "Selbst in den berechtigten Fällen können dann die gewonnen Informationen dann bei der Strafverfolgung nicht verwendet werden, wenn sie unrechtmäßig erhoben wurden", warnt Bergner. Deswegen habe seine Fraktion die Landesregierung aufgefordert, hier nach technisch und juristisch sauberen Lösungen zu suchen.