Erfurt (dapd-lth). Der Thüringer Landtag hat am Freitag die Ladenöffnungszeiten gelockert. Künftig können Bäcker oder Blumenverkäufer sonntags bereits um 7.00 Uhr und damit eine Stunde früher als bislang öffnen. Der Regierungsentwurf erlaubt zudem den Geschäften, am ersten oder zweiten Adventssonntag zu öffnen. Darüber hinaus müssen Beschäftigte an mindestens zwei Samstagen im Jahr freihaben.
Grundsätzlich sollen die Geschäfte aber weiter an höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr verkaufen dürfen. Die FDP hatte für weitergehende Regelungen geworben. Es sei eine Chance für den Einzelhandel vertan worden. Zudem werde mit der Samstagsregelung massiv in die Selbstbestimmung von Unternehmen und Arbeitnehmern eingegriffen, sagte Wirtschaftsexperte Thomas Kemmerich.