Stasiunterlagengesetz
Patrick Kurth, MdB
Patrick Kurth, MdB

Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Aufbau Ost Patrick Kurth hat sich unter Moderation von MZ-Korrespondent Markus Decker zum Streitgespräch mit Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) getroffen (heutige Ausgabe).

Frage: Herr Kurth, die Koalition will Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst bis 2019 möglich machen und die Zahl der Betroffenen auf alle Beamten und Angestellten in leitender Funktion ab Gehaltsstufe A13 ausweiten. Ist das 22 Jahre nach der Wende noch zu rechtfertigen?

KURTH: Wir wollen nicht einfach ausweiten. Sondern wir stellen einen Zustand wieder her, wie er so ähnlich vor der letzten Gesetzes-Änderung schon einmal geherrscht hat. Im Übrigen sind Überprüfungen 22 Jahre nach der Wende immer noch genauso gerechtfertigt wie fünf oder zehn Jahre danach. Oft weisen bestimmte Presseberichte auch erst auf Probleme hin. Ursprünglich war diese Überprüfung gar nicht so lange ausgelegt. Wir stellen aber fest, dass es gerade jetzt eine ganze Menge Leute gibt, die nochmal Anträge stellen und Akteneinsicht wollen. Das liegt unter anderem daran, dass sie erst jetzt Zeit finden, ihre Lebensgeschichte aufzuarbeiten. 1990 ist man davon ausgegangen, dass der große Ansturm am Anfang kommt und dann langsam abebbt. Dem ist jedoch nicht so. Wir müssen diese Lebenswirklichkeit beachten.

Frage: Herr Thierse, Sie wollen Überprüfungen nur auf einen vorigen Verdacht hin. Warum?

THIERSE: Zwei Jahrzehnte nach der friedlichen Revolution den Kreis der zu Überprüfenden noch einmal auszuweiten, halte ich für unverhältnismäßig. Es gehört zum Rechtsstaat dazu, dass er Zeithorizonte berücksichtigt. Wir haben zu bedenken, dass die Leute, die wir nochmals oder erweitert überprüfen wollen, zwei Jahrzehnte in dieser Demokratie gelebt und gearbeitet und sich dabei offensichtlich bewährt haben. Diese zwei Jahrzehnte sollten nicht weniger wiegen als die Zeit davor. Für angemessen halte ich, im Verdachtsfalle eine Überprüfung zu ermöglichen. Das dient dem Verdächtigen wie auch der Institution, in der er arbeitet.

Frage: Gehen dem Staat dann nicht vielleicht zu viele Stasi-Mitarbeiter durch die Lappen? Immerhin sind noch nicht alle Stasi-Akten erschlossen.

THIERSE: Deswegen sage ich ja: Wenn durch Erschließung neuer Akten ein Verdacht auftaucht, soll eine Überprüfung möglich sein. Es kann aber nicht nach der Devise gehen: Wir überprüfen massenhaft - der Verdacht wird sich schon finden. Man stelle sich bloß mal vor, wir würden im Westen sagen: Um das Vertrauen in die staatlichen Institutionen wiederherzustellen, überprüfen wir Zehntausende von Mitarbeitern, da die Stasi nicht nur in der DDR tätig war, sondern auch im Westen. Auf diese Idee kommt keiner, weil alle sagen würden: Das wäre rechtsstaatlich unverhältnismäßig.

KURTH: Wenn wir 22 Jahre nach Kriegsende gesagt hätten, wir ziehen einen Schlussstrich, dann wäre die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit 1967 beendet worden. Wir wissen aber, dass die gesellschaftliche Aufarbeitung in den sechziger Jahren erst richtig losging. Es geht auch nicht um Soll-Bestimmungen. Es geht um Kann-Bestimmungen. Die SPD will eine Überprüfung nur aufgrund eines "tatsächlichen Verdachts", also einer Tatsache. Aber dann brauchen wir ja keine Überprüfung mehr.

THIERSE: Ich habe etwas dagegen, dass wir in Gesetze unbestimmte Rechtsbegriffe einführen. Und "tatsächlicher Verdacht" ist ein bestimmter Rechtsbegriff - im Sinne eines belegten Verdachts. Zudem weise ich mit Entschiedenheit zurück, dass das, was wir vorschlagen, irgendetwas mit einem Schlussstrich zu tun hat. Da werde ich auch persönlich sehr ärgerlich. Denn ich habe 1990 in der Volkskammer mit dafür gesorgt, dass die Stasi-Unterlagen geöffnet werden und wir diese Behörde einrichten. Die Behörde soll weiter arbeiten - nach klaren rechtsstaatlichen Kriterien.

KURTH: Wer einmal Macht missbraucht hat, soll niemals wieder Macht über Menschen haben.

THIERSE: Sie zitieren mich gerade.

KURTH: Ganz genau. Weil Sie mit diesem Satz recht haben. Wir denken im Übrigen über Ihren Vorschlag einer verdachtsabhängigen Überprüfung durchaus nach. Wir möchten da zusammen kommen. Aber dann müssen wir uns über die Rechtsbegriffe verständigen. Wenn wir den Rechtsbegriff "tatsächlicher Verdacht" nehmen, dann herrscht der Kamerad Zufall darüber, ob jemand enttarnt wird oder nicht. Das kann nicht sein.

THIERSE: Unser Vorschlag ist klar. Was Sie vorschlagen, ist der latente Verdacht gegen alle. Ihre Haltung ist: Wenn wir nicht alle untersuchen, werden wir nie rein und sauber werden. Diese Haltung teile ich nicht. Denn die Demokratie lebt von einem prinzipiellen Vertrauen in Menschen und ihre Fähigkeit, neuen Einsichten zu folgen und sich zu ändern. Im Übrigen müssten dann Zehntausende im Westen auch überprüft werden. Andernfalls hätten wir wieder eine dramatische Ost-West-Ungerechtigkeit.

Frage: Einer der Sachverständigen hat während der Experten-Anhörung über das Gesetz gesagt, die Opfer müssten sich mit der Lage abfinden. Müsste Sie eine solche Äußerung nicht stutzig machen, Herr Thierse?

THIERSE: Ich teile diese Auffassung nicht unbedingt. Dahinter steckt jedoch eine fundamentale Einsicht: Geschichtliche Ungerechtigkeit kann im Nachhinein durch keine Operation aufgehoben werden. Auf dem Marktplatz von Bremen stand lange ein Spruch des früheren Bürgermeisters Wilhelm Kaisen: "Gedenkt der Brüder, die das Schicksal unserer Trennung tragen." Als ich davor stand, fuhr es mir durch Mark und Bein. Denn so war's: Wir Ostdeutschen haben das Schicksal der Trennung getragen. Aber wem will ich das vorwerfen? Geschichte ist ungerecht. Man kann das nicht ausgleichen. Das hat Konsequenzen über das Lebensende von DDR-Bürgern hinaus. Ein Beispiel: Im Westen gibt es eine Gesellschaft von Erben. Im Osten ist noch lange nichts richtig zu erben. Vollständige Gerechtigkeit kann man nicht herstellen, weil das zu neuen Ungerechtigkeiten führen würde.

KURTH: Der Staat kann nicht vollständige Gerechtigkeit herstellen. Aber er kann Klarheit über Unrecht herstellen - und über die, die an dem Unrecht beteiligt waren.

Frage: Mal ganz grundsätzlich: Wie fällt denn 22 Jahre nach der Wende Ihre Bilanz der Stasi-Aufarbeitung aus?

THIERSE: Meine Bilanz ist insgesamt positiv. Mancherlei Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet. Es hat keine Siegerjustiz gegeben. Es hat keine massenhafte Verfolgung gegeben. Wir sind allerdings noch mittendrin in der Aufarbeitung. Das Funktionieren des kommunistischen Staates muss Gegenstand der politischen Bildung sein - in den Schulen und außerhalb der Schulen. Diese Art von Aufklärung muss weiter getrieben werden, nicht nur seitens der Stasi-Unterlagen-Behörde. Denn Vergessen erhöht die Gefahr der Wiederholung.

KURTH: Die Stasi war ein komplexes System. Das hat sich über Jahrzehnte aufgebaut. Das kann man nicht in wenigen Jahren aufarbeiten. Deswegen wird es auch künftig zu neuen Enthüllungen kommen - im Osten wie im Westen.

Frage: Herr Kurth, Sie sind 34 Jahre alt. Sie Herr Thierse sind 67. Was bedeutet dieser Altersunterschied für Ihre Wahrnehmung der DDR?

KURTH: Ich hatte eine behütete Kindheit. Aber später habe ich dann festgestellt, wie ich politisch missbraucht wurde - wenn auch auf niedrigem Niveau. Das erschüttert. Und ich möchte das nicht wiederholt wissen. Ich will zudem sagen, dass ich in meiner politischen Sozialisation aufgewachsen bin mit solchen Freiheitskämpfern wie Herrn Thierse. Sie sind mir seit jener Zeit in heftigster Erinnerung - und zwar positiv. Ich bin persönlich ein wenig stolz darauf, dass ich an so einem Gesetz mitarbeiten darf - wohl wissend, dass viele meiner Alterskollegen daran wenig Interesse haben.

THIERSE: Wenn man volle 40 Jahre DDR erlebt hat, dann hindert einen das an Eiferertum. Manchmal habe ich den Eindruck: Je weniger einer die DDR erlebt hat, desto eifernder ist er.

Zur Seite von Patrick Kurth, MdB

11.07.2011 Pressestelle