"Nach über fünf Jahren muss sich im Fall des Anlagebetruges durch den "Phoenix Kapitaldienst" etwas tun", fordert der Fraktionsvorsitzende der FDP im Thüringer Landtag Uwe Barth. "Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ist in der Pflicht, zügig die Ansprüche festzustellen und dann die Anleger zu entschädigen." Seit 2005 warteten die geschädigten Thüringer Anleger im Fall Phoenix Kapitaldienst auf die ihnen gesetzlich zustehende Entschädigung, so Barth weiter. Nachdem der Bundesgerichtshof nun aber das Bestehen von Aussonderungsrechten im Insolvenzverfahren verneint habe, könnten die Ansprüche jetzt beziffert werden. Der EdW bleiben nun maximal sechs Monate bis zur Auszahlung der Entschädigungen. "Diese Frist muss eingehalten werden", fordert Uwe Barth. Er hatte sich des Themas bereits angenommen, als er noch Mitglied des Bundestages war. Deswegen begleitete ein Vertreter der FDP-Fraktion den FDP Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler zu einem Treffen der geschädigten Anleger in Sömmerda. Schäffler forderte, die Berechnung der Ersatzsummen zügig abzuschließen. Falls nötig, müsse die EdW ihr Personal weiter aufstocken. "Der Fall Phoenix hat auch gezeigt, dass wir für den Bereich der Anlegerentschädigung eine Schiedsstelle brauchen, die alle Parteien frühzeitig an einen Tisch bringt. Dies kann Rechtsunsicherheit und unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen verhindern", erklärte Schäffler weiter "Wir werden die Angelegenheit weiter aufmerksam verfolgen", versicherte Uwe Barth abschließend.