Anlässlich der heutigen Tagung der Integrationsbeauftragten der Bundesländer in Erfurt hat die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag ein größeres Engagement der Landesregierung für das Thema angemahnt. "Die Ankündigungen der Ausländerbeauftragten Petra Hess sind die eine Seite der Medaille, es müssen aber auch entsprechende Taten folgen", mahnt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Dirk Bergner. Mit einer mündlichen Anfrage will er deshalb die Landesregierung an die versprochene Rechtsverordnung zur Lockerung der Residenzpflicht erinnern. Der Staatssekretär Jörg Geibert, der in dieser Woche zum Innenminister befördert wird, müsse die Zusage des ehemaligen Ministers Peter Huber noch vor Weihnachten einlösen, fordert Bergner.
Bereits im Mai hatte die FDP-Fraktion eine Lockerung bzw. Abschaffung der Residenzpflicht in Thüringen beantragt. Der Landtag lehnte mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Antrag, die Residenzpflicht abzuschaffen, ab. Der Innenminister verwies in der Debatte auf die Pläne der Landesregierung, die Bewegungsfreiheit der Flüchtlinge räumlich auszuweiten und darauf, dass eine entsprechende Verordnung im Oktober in Kraft treten werde. "Jede Lockerung der Residenzpflicht ist ein mehr an Menschenwürde und Integration für Asylbewerber", so der Liberale.
Außerdem hat die FDP-Fraktion einen Antrag zur Anerkennung der von Migranten im Herkunftsland erworbenen Berufs- und Hochschulabschlüsse auf die Tagesordnung der Landtagssitzung in dieser Woche gesetzt. "Wir müssen qualifizierten Migranten Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen und vorhandene Potenziale nutzen", bekräftigt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Marian Koppe die Forderung der Liberalen. "Arbeit ist der entscheidende Integrationsfaktor." Außerdem sei es angesichts des Fachkräftemangels dringend geboten, endlich für eine zeitnahe Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu sorgen, so Koppe weiter.
"Wir fordern die Landesregierung auf, gemeinsam mit den Stellen, die in Thüringen für die Anerkennung ausländischer Berufs- und Hochschulabschlüsse zuständig sind, ein möglichst einheitliches und transparentes Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Hochschulabschlüsse zu erarbeiten und einzuführen." Auf positive Erfahrungen anderer Bundesländer und dort vorhandener Anerkennungsstellen solle dabei zurückgegriffen werden, so Koppe abschließend.