"Die Thüringer Einzelhändler und Konsumenten haben das Nachsehen", bedauerte die FDP-Landtagsfraktion heute anlässlich des einzigen einkaufsoffenen Adventssonntages in Thüringen nochmal die Ablehnung ihres Gesetzesentwurfes zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes. Mit den Stimmen aus allen anderen Fraktionen war der Wunsch der Bürger in Thüringen nach flexibleren Einkaufsmöglichkeiten im Advent im Oktober im Landesparlament abgelehnt worden. "Wir werden an unserer Forderung im Interesse der Einzelhändler festhalten und das Thema wieder auf die Tagesordnung bringen", bekräftigte der Fraktionsvorsitzende der FDP Uwe Barth, "denn ist uns nicht egal wo die Thüringer ihr Geld ausgeben."
Der Thüringer Einzelhandel wird auch in diesem Jahr gegenüber der Konkurrenz aus Sachsen-Anhalt und Sachsen das Nachsehen haben, weil viele Thüringer an den Adventssonntagen die geöffneten Läden in den Nachbarländern nutzten. Um dies zu verhindern, hatte die FDP bereits im Januar einen Gesetzentwurf eingebracht. "Wir wollten den Händlern ab diesem Jahr eine Wahlmöglichkeit zur Öffnung der Geschäfte an einem zweiten Adventssonntag einräumen und damit den Einkaufsstandort Thüringen zu stärken. Es geht dabei überhaupt nicht um eine Ausweitung der Öffnungszeiten sondern darum, die Verteilung der vier verkaufsoffenen Sonntage im Jahr dem tatsächlichen Bedarf anzupassen", betonte Barth noch einmal. Von dem angekündigten eigenen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ist noch nichts in Sicht. Für die Thüringer bleiben damit in diesem Jahr die Ladentüren an den restlichen Sonntagen im Advent geschlossen, bedauert die FDP.