"Die Kommunen beschweren sich zu Recht über das neue Finanzausgleichsgesetz (FAG) des Landes, dessen Regelungen niemand mehr nachvollziehen kann", sagte heute der parlamentarische Geschäftsführer und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dirk Bergner. Exemplarisch hierfür sei der Umgang mit dem Kindertagesstättengesetz, für dessen Finanzierung die Schlüsselmasse zwar um 90 Mio. Euro erhöht wurde, die allerdings an anderer Stelle wieder aus dem Finanzausgleich herausgestrichen werden. "Dass die Kommunen angesichts der dramatischen Haushaltslage nicht unbedingt höhere Zuweisungen vom Land erwarten können ist wohl allen Akteuren klar. Aber wenn das Land neue Ausgaben für die Kommunen beschließt, dann muss es diese auch bezahlen." In diesem Zusammenhang kritisierte Bergner erneut die Absicht der Landesregierung, durch die Einführung willkürlich gewählter Berechnungsansätze bei Hebesetzen für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer "durch die Hintertür den Kommunalen Finanzausgleich zu schröpfen". Die Kommunen und Landkreise hätten das Recht, offen und transparent zu erfahren, wie es zu den Zahlen im FAG kommt. Wenn selbst die Experten die Berechnungen als undurchsichtig und willkürlich brandmarkten, dann sei es kein Wunder, wenn sich Bürgermeister und Kreistagsabgeordnete von Innen- und Kultusministerium veralbert fühlten, so der Ostthüringer Landtagsabgeordnete Berger, der selbst Bürgermeister in Hohenleuben ist.
Um mehr Klarheit beim kommunalen Finanzausgleich zu erreichen, hat die FDP-Fraktion bereits im Juli beim Landesverfassungsgericht Klage eingereicht. Mit dem Normenkontrollverfahren greifen die Liberalen die aus ihrer Sicht verfassungswidrigen Regelungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes an. Bergner wünscht sich vor allem eine Klärung der Rechtslage: "Uns geht es darum, den Kommunen Rechtssicherheit zu erstreiten und die Haushaltskontrolle des Parlamentes transparent und nachvollziehbar zu gestalten." Es geht dabei im Kern um die Frage, in welcher Art und Weise die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs vom Land zur Verfügung gestellten Mittel auf die insgesamt 951 Thüringer Städte und Gemeinden verteilt werden. "Da die Landesregierung offenbar nicht bereit ist, ehrlich und offen mit den Kommunen umzugehen, müssen wir sie auf dem Klageweg dazu zwingen, den kommunalen Finanzausgleich transparenter zu gestalten", so Bergner abschließend.