Die Christdemokraten und Freien Wähler hatten es dringlich gemacht. Noch bevor am Freitag der Aufsichtsrat zu den Konsequenzen des Gerichtsurteils vom 14. September berät, wollten sie eine Entscheidung des Stadtrats. Nach dem Richterspruch hat es die Kündigung der Stadtwerke-Geschäftsführer praktisch nicht gegeben.
Bernd Möldner und Rainer Otto müssen nicht nur die Monatsgehälter ab der Entlassung nachgezahlt werden. Theoretisch müssten sie auch weiter beschäftigt werden, denn ihre Verträge laufen noch bis 2012.
Dies wollen aber weder der Oberbürgermeister noch die Stadtratsfraktionen. Unisono schließen alle Parteien eine Rückkehr von Otto und Möldner auf Grund des gestörten Vertrauensverhältnisses aus.
Dies erklärten auch CDU und Freie Wähler.
Mit ihrem Antrag wollten die beiden Fraktionen verhindern, dass die Stadt gegen das Urteil in Berufung geht. Schon jetzt belaufen sich die Gerichtskosten auf 100 000 Euro. Ein Berufungsverfahren würde nur weiteres Geld verschlingen, aber wenig Aussicht auf Erfolg haben, erklärte CDU-Fraktionschef Michael Panse.
Doch Ziel der Stadt sei nicht die Berufung um der Berufung willen, erklärte Oberbürgermeister Andreas Bausewein.
Ihm gehe es nicht darum, das Urteil vor der nächsthöheren Instanz anzufechten. Er strebe einen Vergleich mit den beiden entlassenen Geschäftsführern an. Eine solche Übereinkunft könne allerdings nicht in wenigen Tagen ausgehandelt werden. Doch lege die Stadt nicht in der festgesetzten Frist bis zum 15. Oktober Berufung ein, werde das Urteil rechtsgültig.
Dann müssten die Geschäftsführer wieder eingestellt werden. Ein Vergleich über ein Ausscheiden wäre dann nicht mehr möglich, betonte der OB. Otto und Möldner hatten ihre Tätigkeit wieder angeboten.
Über eine erneute Berufung müsste der Aufsichtsrat entscheiden. Doch selbst, wenn die Beiden nicht auf ihre alten Posten zurück dürfen, müssten sie adäquat zum Gehalt eines Geschäftsführers weiter beschäftigt werden. Dies wolle er mit einem Vergleich möglichst verhindern, erläuterte der OB.
Zudem schließe ein Vergleich weitere Klagen aus. Sollte es zu einer Übereinkunft kommen, würde die Stadt die Berufung niederlegen, kündigte Bausewein an.
Über eine Stunde wurde gestern sehr offen diskutiert. Mit 31 Stimmen gab es dann die Mehrheit für einen gemeinsam von SPD, FDP sowie Bündnis 90 / Die Grünen eingereichten Änderungsantrag. Damit wird der Oberbürgermeister beauftragt, um Schaden von den Stadtwerken abzuwenden mit den ehemaligen Geschäftsführern unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen, um eine dauerhafte Streitbeilegung zu erreichen. Die dafür nötigen Maßnahmen sollen mit dem Aufsichtsrat der Stadtwerke abgestimmt werden. Sollte es zu einem Vergleich kommen, so bedarf dieser der Zustimmung des Stadtrates. Thomas Kemmerich (FDP) schließt damit eine Prozessfortsetzung nicht generell aus, da höhere Instanzen oft auch anders urteilen, vielleicht zum Besten Erfurts. Michael Panse (CDU) kann den Änderungsantrag teils mittragen - bis auf die Drohung eines Berufungsverfahrens. Doch alle eint das Bestreben, den Streit beizulegen.