Das von allen Fraktionen im Thüringer Landtag verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes" sollte eigentlich am 1. August in Kraft treten. Allerdings scheint dies nun fraglich, da wichtige Fragen nicht rechtzeitig vor der Sommerpause geklärt worden sind. "Nach §24 Abs. 1 des Gesetzes hätte der im Landtag zuständige Bildungsausschuss zu Fragen wie der räumlichen Ausstattung oder zum Verfahren der Auszahlung der Landespauschalen zur Kindertagesbetreuung einbezogen werden müssen", kritisiert der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Marian Koppe. Die Mitwirkungsrechte der Elternbeiräte, die Förderungsgrundsätze des Landes, Gruppengrößen und -zusammensetzung sowie die Sicherstellung der Qualität in den Einrichtungen seien ebenfalls im Bildungsausschuss zu beraten. "Dem Ausschuss lag aber bis heute keine einzige Ausführungsverordnung zur Beratung vor", stellt Koppe fest. Dass dies aber zwingend nötig sei, schreibe das Gesetz in §24 Abs. 1 vor. "Wie die Landesregierung ein Gesetz in Kraft setzen will, in dem viele Details der Umsetzung unklar und ohne Parlamentskenntnis sind, ist mir ein Rätsel", sagte Koppe. Die FDP fordert die Landesregierung auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit das Gesetz fristgerecht Inkrafttreten kann und dabei die Mitwirkungsrechte des Parlamentes gewahrt bleiben. "Wir werden das richtige Gesetz weiter unterstützen und uns für eine Sondersitzung des Bildungsausschusses in den Parlamentsferien einsetzen" kündigte Koppe an.