Kurth: Grundlagen für eine erfolgreiche Arbeit der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ gelegt
Die langanhaltenden Diskussionen über die institutionelle und personelle Ausrichtung der Stiftung "Flucht, Vertreibung, Versöhnung" haben die Debatten der ersten Monate der neuen Bundesregierung nicht unerheblich mitbestimmt. Insbesondere die unterschiedlichen Auffassungen von Außenminister Guido Westerwelle (FDP) und der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach (CDU), hatten dabei für Aufsehen gesorgt. Jetzt hat der Bundestag die Änderung des Stiftungsgesetzes verabschiedet. Die Debatte findet damit gewissermaßen ihren gesetzgeberischen Abschluss. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Patrick Kurth war dabei der einzige Redner für die FDP bei der abschließenden zweiten und dritten Beratung des von Bundesregierung vorgelegten Änderungsgesetzes.
Die Überarbeitung sieht in erster Linie formelle Änderungen bei der Personalstruktur vor. So wird die Zahl der Mitglieder im Stiftungsrat sowie im Wissenschaftlichen Beirat erhöht. Außerdem wird die Rolle des Parlaments beispielsweise durch die Verdopplung der Anzahl der Vertreter des Deutschen Bundestags im Stiftungsrat gestärkt.
Kurth begrüßte, dass der bisherige lähmende Schwebezustand überwunden wird. Jetzt könne die inhaltliche Arbeit der Stiftung angegangen werden. "Mir ist es außerordentlich wichtig, dass wir wieder in den Vordergrund rücken, um was es bei der Stiftung eigentlich geht: die Verbindung von Aufarbeitungsarbeit und Zukunftsgewandtheit. Wir müssen das geschehene Unrecht aufarbeiten, um in erster Linie sicherzustellen, dass wir für künftige Zeiten in so einer Frage urteilsfähig bleiben. Die Sensibilisierung künftiger Generationen für das Geschehene sehe ich als eines der Hauptziele der Stiftungsarbeit. Das jetzt vorgelegte Änderungsgesetz legt die Grundlagen dafür, diese Ziele unter Beteiligung eines möglichst breit angelegten gesellschaftlichen Spektrums zu erreichen", so Kurth.