FDP-Stadtrat Thomas L.
Kemmerich geht in die Offensive


Der Vorwurf des Landesverwaltungsamtes, er habe seinen Hauptwohnsitz nicht in Erfurt und deshalb nicht für den Stadtrat kandidieren dürfen, ist aus seiner Sicht und der seines Anwaltes nicht gerechtfertigt.
Er bange keineswegs um sein Mandat, ließ Kemmerich gestern über FDP-Kreisgeschäftsführerin Anja Beger mitteilen.
Zumeinen sei es rechtswidrig von der Landeshauptstadt Erfurt, den Hauptwohnsitz von Kemmerich einseitig und ohne rechtsmittelfähigen Bescheid gegenüber dem Betroffenen nach Weimar zu verlegen. Dies ist nach Auffassung der Rechtsanwälte Spilker&Kollegen, die den Fall von nun an vertreten werden, grob rechtswidrig.
Im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Stadtverwaltung Erfurt komme es in Bezug auf die Wählbarkeit von Kemmerich nicht darauf an, wo seine Ehefrau sowie die gemeinsamen Kinder ihren Hauptwohnsitz haben, sondern darauf, wo Kemmerich seinen Lebensmittelpunkt habe, erklärt Beger. Kemmerich ist seit Jahren Vorstandsvorsitzender der Friseur Masson AG mit Sitz in Erfurt und zudem FDP-Kreischef. Folglich halte er sich ganz überwiegend in Erfurt auf. Deshalb sei die hiesige Wohnung auch die Hauptwohnung, erklärt sein Anwalt. Thüringer Gerichte hätten entschieden, dass es für die passive Wahlberechtigung auf den überwiegenden Aufenthaltsort und nicht auf die Wohnung der übrigen Familienmitglieder ankomme, argumentiert Anwalt Spilker. In seinem Urteil vom 12. Juni 1997 gab bereits der Thüringer Verfassungsgerichtshof im Streit um den Hauptwohnsitz des damaligen Thüringer Wirtschaftsministers Franz Schuster (CDU) dem Zugezogenen Recht −das führen der FDP-Mann und sein Rechtsbeistand jetzt ins Feld.

13.03.2010 Thüringer Allgemeine Zeitung (TA)