Steuern

Die Ökosteuer als vierte Position von Besteuerung der Mobilität und die gnadenweise Erstattung der Belastungen durch Kilometer- oder Entfernungspauschale muß nun endlich für weitere Bereiche des Steuerlebens der Republik angewandt werden.

Die Nudelsteuer wird alle Teigwaren besteuern müssen, dabei natürlich gerade und gekrümmte Nudeln unterschiedlich bewerten. Erstattungen können alle jene anmelden, die aufgrund einer in fünfter Generation nachgewiesenen italienischen Abstammung belegen können, dass Nudeln ihre Hauptnahrung darstellen.

Auch die Obst- und Gemüsesteuer stellt eine weitere Einnahmequelle dar. Allerdings gibt es dabei noch die wichtige Frage zu klären, ob ökologische Erzeugnisse nicht ohnehin der Ökosteuer zu unterliegen hätten. Natürlich wird die Regierung auch hier ihre soziale Aufgabe nicht vergessen, Vegetarierer zu entlasten. Der Nachweis, sich
ausschließlich vegetarisch zu ernähren, obliegt natürlich dem Vegetarier. Behörden können dann im Ermessen Ansprüche ganz oder teilweise bewilligen. Besonders daran kann man auch wieder erkennen, welches Potential an Arbeitsbeschaffung für öffentliche Kontrollorgane entsteht.

Mit weiteren Steuern, die dann konsequent erst einmal jegliches Einkommen wegnehmen, was natürlich auf dem Erstattungswege gemildert werden wird, ist dann die Vollbeschäftigung endlich erreicht.



Andreas Giese
F.D.P.-Landesvorstand Thüringen

16.10.2000 Andreas Giese