Fünf-Prozent-Sperrklausel

Plädoyer für weitreichende Reform des Kommunalwahlrechts

Als "längst überfällig und für die Kommunalwahlen 2009 ein wichtiges Signal" begrüßte der Kreisvorsitzende der Erfurter FDP die Pläne der Landesregierung zur Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde auf kommunaler Ebene. Kemmerich betonte, dass "vor allem die Kandidaten kleiner Parteien durch die jetzige Regelung unverhältnismäßig stark benachteiligt werden." "Für uns Liberale ist dies ein eindeutiges Zeichen, unsere politische Arbeit konzentriert weiter zu verfolgen, um 2009 eine stabile Fraktion im Erfurter Stadtrat stellen zu können", so der FDP-Kreischef. In diesem Zusammenhang brachte der 43jährige Überlegungen zu einer weitgehenden Reform des Kommunalwahlrechts in Thüringen vor. "Zusätzlich zu den jetzt bestehenden Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens plädieren wir als Erfurter FDP für die Einführung der Option "Keine/r der Genannten" auf dem Stimmzettel. Diese aus dem us-amerikanischen Wahlrecht bekannte Regelung ermöglicht es den Wählerinnen und Wählern, ausdrücklich gegen einen der Kandidaten zu stimmen", führt Kemmerich aus. "Entfällt die relative Mehrheit der Stimmen auf diese Option, entscheidet eine Stichwahl unter den Bewerbern, die zusammen mindestens 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen konnten." Nach diesem Modell reduzieren Stimmen für "Keine/n der Genannten" auch die Zahl der zu vergebenden Mandate. Dies habe den Effekt, dass die "Personen bei diesem Wahlrechtsmodell eindeutig im Vordergrund stehen. Leistet ein Kandidat gute Arbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, wird das an der Wahlurne goutiert werden. Verlässt sich ein Bewerber auf den Rückhalt in seiner Partei, wird dies nicht mehr ausreichen, ein Mandat zu erlangen", so Kemmerich.
Als eines der letzten Bundesländer wird die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen auch in Thüringen abgeschafft werden. Ministerpräsident Althaus kündigte eine entsprechende Gesetzesinitiative für Mitte diesen Jahres an. Damit kommt die Landesregierung einer Aufforderung des Landesverfassungsgerichtshofes in Weimar zuvor, welches eine Entscheidung über eine Klage gegen die 5-Prozent-Hürde vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts abhängig gemacht hatte. Die Karlsruher Richter hatten vor wenigen Wochen die Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein gekippt und damit den Weg für den Fall dieser Regelung in Thüringen frei gemacht.

07.03.2008 Thomas L. Kemmerich