FDP-Generalsekretär Kurth äußert Unverständnis
Die kurzfristige Vertagung der für den kommenden Montag erwarteten Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen im Freistaat stößt bei der Thüringer FDP auf Unverständnis. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof begründete die Aussetzung des Verfahrens mit dem Hinweis auf eine für den 28. November angesetzte Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in einer ähnlichen Angelegenheit. Der FDP-Generalsekretär Patrick Kurth sprach in diesem Zusammenhang von einer unnötigen Verlängerung des Verfahrens. Immerhin laufe die Klage gegen das Ergebnis der Thüringer Kommunalwahlen von 2004 seit nunmehr dreieinhalb Jahren. Es sei zu hoffen, dass der Landesverfassungsgerichtshof das Verfahren zügig wieder aufnehmen werde", so Kurth.
Die Thüringer Liberalen sehen in der Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen zu Gemeinderäten und Kreistagen eine ungerechte Verzerrung der tatsächlichen Stimmabgabe der Wähler. Die Regelung, wonach die Stimmen eines Kandidaten erst bei Überschreiten der Fünf-Prozent-Hürde durch die eigene Partei relevant werden, führt dazu, dass Personen ein politisches Mandat erlangen, obwohl sie de facto nicht die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Kandidaten kleiner Parteien und auch Parteilose werden dadurch unverhältnismäßig benachteiligt. In mehreren Verhandlungen wurden Vertreter der Landesregierung, des Landtages, der Stadt Weimar, des Landesverwaltungsamtes und der FDP gehört.
Der FDP-Generalsekretär wies auf die positiven Erfahrungen im Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt und in Nordrhein-Westfalen hin, wo keine politische Instabilität auf kommunaler Ebene zu beobachten ist. Kurth ist sich sicher, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts im schleswig-holsteinischen Fall zu einer ähnlichen Einschätzung kommen werden. "Es steht zu hoffen, dass sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof dieser Haltung anschließt und die offenkundige Benachteiligung einzelner Kandidaten kippen wird. Für die Menschen, die politische Verantwortung in ihrer Gemeinde übernehmen wollen, wäre es ein wichtiges Signal, wenn sie nicht von vornherein durch das Wahlrecht von politischer Teilhabe ausgeschlossen würden", so Kurth abschließend.