Wir haben zwar die Fünfte Jahreszeit, die am Aschermittwoch vorüber sein wird, aber leider ist der Entwurf zum Energieeffizienzgesetz kein Faschingsscherz.
Wieder einmal hat die Bundesregierung die Regelungswut gepackt und zu skurrilen, dafür aber bürokratieförderlichen Vorschriften geführt. Sie glänzen aber durch Realitätsferne und Überwachungswut. Nehmen wir hierzu ein paar Beispiele:
- "...Energieunternehmen und kleine Energieunternehmen unterrichten ihre Endkunden mindestens jährlich in schriftlicher Form über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen sowie über die in ihrer kreisfreien Stadt oder ihrem Landkreis tätigen
- Anbieter von Energiedienstleistungen mit wettbewerbsorientierter Preisgestaltung...
Für den Fall, dass den Endkunden ...keine als Voraussetzung für die Entwicklung und Förderung eines Markts im Hinblick auf die Deckung der Nachfrage ausreichende Zahl von Anbietern ... zur Verfügung steht, haben die Energieunternehmen für ein solches Angebot auf eigene Kosten zu sorgen."
- "...Energielieferanten, die Kraftstoffe für den Verbrauch im Straßenverkehr an Endkunden verkaufen, sind verpflichtet, ihre Endkunden über Kraftstoff sparende Fahrweisen zu infor-mieren und ihren Endkunden dazu mindestens einmal pro Monat Schulungen mit praktischen Fahrübungen anzubieten. Die Anzahl der Teilnehmer an den Schulungen kann auf ein Maß begrenzt werden, das für die wirksame Durchführung der Übungen erforderlich ist."
- "...Energielieferanten, die Strom, Erdgas, Fernwärme, Heizöl, Flüssiggas oder Kohle an Endkunden verkaufen, sind verpflichtet, in jedem Kalenderjahr für ihre Endkunden... Effizienzmaßnahmen und -programme durchzuführen. ..Die Effizienzmaßnahmen und -programme sollen zu einer Minderung der Liefermengen bei diesen Endkunden um mindestens 1 Prozent führen..."
- "...die Bundesstelle für Energieeffizienz (ist) zur Datenerhebung bei den Energieunternehmen berechtigt. Durch Allgemeinverfügung oder individuelle Auskunftsersuchen kann sie verlangen, dass die Energieunternehmen ihr zusammengefasste ..., aber aussagekräftige Daten über das Profil aller oder bestimmter Endkunden bereitstellen, etwa deren Verbrauch, Lastprofil, Segmentierung oder Standort.."
Natürlich ist Energieeinsparung das gewaltigste Potential zum Klimaschutz und zur Verringerung der CO2- Emission, aber dieser Entwurf ist nicht der Weg dazu, zumal -wenn man schon regulieren will- Auflagen an die Autoindustrie völlig fehlen.
Dieser Entwurf darf so nicht das Gesetzgebungsverfahren passieren, daher wende ich mich mit einem offenen Brief an den noch für den Wahlkreis in Berlin befindlichen Bundestagsabgeordneten Manfred Grund und mit einem weiteren Schreiben an die Thüringer Landesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klaschka
Bundestagsdirektkandidat der FDP im Wahlkreis 189