Für den kommenden Kreistag am Dienstag liegt neben den Entscheidungen über den gewaltigen Haushalts - und Finanzplan der Kreisverwaltung als einzige Beschlussvorlage aus den Fraktionen ein Antrag der FDP vor.
Dessen Ziel ist die Beauftragung des Landrates, sich dafür einzusetzen, dass die Betreuung und Vermittlung langzeitarbeitsloser Bürger - sprich Hartz IV- Empfänger- zukünftig durch die Landkreisverwaltung wahrgenommen werden kann.
Den Hintergrund des Antrages bildet das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20. Dezember 2007, in dem das System der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) als unzulässige Mischverwaltung verworfen wird. Dadurch wird es perspektivisch auch im Landkreis Nordhausen erforderlich, eine andere Form als die ARGE zur Betreuung dieser Bürger zu entwickeln.
Nach Aussage von Franka Hitzing, FDP-Fraktionsvorsitzende im Kreistag ist es erforderlich, auch in Zukunft dem Bürger die Leistungen aus einer Hand anbieten zu können. "Es gibt keinen Grund, warum diese Aufgabe nicht durch den Landkreis allein wahrgenommen werden kann."
Dieses in einigen anderen Kreisen alternativ existierende Modell der "Optionsgemeinde" hält dem Urteil des Verfassungsgerichtes stand.
Vorteilhaft für die Leistungsempfänger ist außerdem, dass die Kommunen näher an den Problemen der Betroffenen sind und eher passgenaue und flexible Wege für eine Integration in den Arbeitsmarkt entwickelt werden können. " Es geht uns nicht darum, den Vertrag über die ARGE zu kündigen," stellt FDP Kreistagsmitglied Claus Peter Roßberg klar. Der Kreis könne zukünftig die Aufgabe aber nur wahrnehmen, wenn in den Verhandlungen über den Länder- und Bundesfinanzausgleich die finanzielle Grundlage geschaffen werde. Deshalb sei das Engagement des Landrates auch heute und nicht erst 2010 wichtig.