Nach nunmehr über 10 Monaten hat es der Thüringer Bildungsminister Helmut Holter aus unerklärlichen Gründen nicht ansatzweise geschafft, flächendeckend mit Hilfe überlegter Konzepte ein Mindestmaß an Präsenz- und ausreichend Onlineunterricht an unseren Schulen umzusetzen.
Was in Nachbarländern selbstverständlich ist, ist für die Thüringer Landesregierung, speziell das Bildungsministerium, ein scheinbar unlösbares Problem. Dabei ist bekannt, dass der Unterrichtsausfall, der damit produziert wird, die Schüler teilweise jetzt bereits um mehrere Monate im Schulstoff zurückwirft und dieser Schaden sich jede Woche weiter vergrößert. Neben dem Lehrermangel wird auch dieses Problem Auswirkungen auf den Wohlstand unserer Gesellschaft haben.
Diese Ausnahmesituation fordert und rechtfertigt Maßnahmen, um entstandene Defizite zu verringern. Deshalb fordert der FDP-Kreisvorstand Gotha:
1. Alle Schulträger in Thüringen sollten schnellstmöglich eine Infrastruktur zum Streamen von Unterricht in mindestens zwei Klassenräumen bereitstellen. Dazu notwendig sind im Wesentlichen geeignete Internetverbindungen, PCs und Kameras, damit Schulen den Online-Unterricht auch abdecken können.
2. Mit sofortiger Wirkung werden alle Schulträger verpflichtet Konzepte zu entwickeln, um Klassenräume, wenn möglich, mit Luftreinigungssystemen auszustatten, sodass die Virenkonzentration den kritischen Grenzwert nicht überschreiten kann.
3. Auf Grund der entstandenen komplizierten Situation werden der im Bildungsgesetz festgelegte Fächerkanon und die Stundentafel bis zum Ende des Schuljahres ausgesetzt. Das eröffnet den Schulleitungen im Rahmen ihrer Eigenständigkeit die Möglichkeit der Konzentration des Unterrichts auf Kernfächer und prüfungsrelevante Fächer (entsprechend der Schulart und Klassenstufe), um so entstandene Defizite aufzuarbeiten.
4. Die Schulämter werden beauftragt in ausgewählten Schulen der Region in den Ferien Kursangebote für Schüler und Schülerinnen zu organisieren, um entstandene Defizite in den Kernfächern auszugleichen. Die Teilnahme ist freiwillig.
5. Nach Beendigung des strengen Lockdowns sind alle Lehrer/-innen, die nicht über Kenntnisse zur Organisation und Durchführung des Onlineunterrichts verfügen, unverzüglich verpflichtend über Fortbildungsveranstaltungen auf diese Unterrichtsmethode vorzubereiten. Organisiert werden die entsprechenden Veranstaltungen vom ThIllm und den Fachberatern der jeweiligen Fachschaften.
6. Das Thüringer Datenschutzgesetz wird geändert. Dem Beauftragten für Datenschutz wird es zur Aufgabe gemacht, bei Verboten mindestens zwei Alternativen zulässiger, gleichwertiger, gleichartiger und kurzfristig umsetzbarer Datenverarbeitung zu benennen.