Der Gesetzentwurf zum Antikorruptionsgesetz zeichnet sich bisher durch Wischiwaschi-Kriterien aus. Niemand wisse, was damit eigentlich genau verboten werden solle. Der Grundsatz Nulla poena sine lege ("Keine Strafe ohne Gesetz") sei das grundlegende Prinzip des Rechtsstaates und werde ausgerechnet durch den Bundesjustizminister konterkariert, so Robert-Martin Montag, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP Thüringen. "Der vorliegende Gesetzentwurf lässt alle Beteiligten völlig im Unklaren, was im medizinischen Bereich den Tatbestand der Korruption erfüllt. Justizminister Mass stiftet damit Unfrieden in einem hochsensiblen Verhältnis zwischen Arzt und Patient", so Robert-Martin Montag weiter. Der Gesetzestext bleibe hier an vielen Stellen auffällig wage. So steht im Gesetzentwurf, dass eine politisch gewollte wirtschaftliche Kooperation zwischen Krankenhaus und ambulanten Arzt keine Korruption darstelle, obwohl andere Krankenhäuser und Ärzte davon einen wirtschaftlichen Nachteil haben. Zu weiteren Kooperationen - z.B. bei Selektivverträgen mit Krankenkassen zu besonderen Versorgungsformen oder schnellerer Terminvergabe, treffe das Gesetz keine Aussagen, so Montag. "Macht sich ein Arzt also strafbar, wenn er an einem solchen Vertrag einer Einzelkasse teilnimmt und eine extra Vergütung erhält?" fragt sich der Freidemokrat.
Auch Informationsveranstaltungen der Pharmaindustrie seien nicht grundsätzlich verwerflich. "In Deutschland gab es im Jahr 2013 - laut roter Liste - rund 22.600 zugelassene Medikamente. Niemand könne den Heilberuflern vorwerfen, sich auch bei Herstellern über neue Arzneimittel oder Wirkstoffe zu informieren. Das dabei verzehrte Brötchen oder der getrunkene Kaffee könne aber schon den Verdacht der Korruption auf die teilnehmenden Heilberufler lenken", macht Montag am Beispiel deutlich. Es zeige sich, dass die Praxis immer komplizierter sei als es ein Gesetz abbilden könne. "Ich halte dieses Gesetz für ein Konjunkturprogramm für Denunzianten und Medizinrechtsanwälte", so Montag abschließend. Gesetzesinhalt:Die Entwürfe der neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch sehen Strafen von bis zu drei Jahren Haft vor; werden Patienten geschädigt, von bis zu fünf Jahren. Neben Ärzten sind auch Apotheker und Angehörige von Heilberufen, die eine staatliche Ausbildung erfordern. Anträge auf Strafverfolgung können die KVen, die Kammern und die Kostenträger stellen. In Fällen besonderen öffentlichen Interesses sollen die Staatsanwaltschaften von sich aus tätig werden.