Am 24. Februar 2015 tagte erstmals der neue Landesfachausschuss "Gleichstellung und Vielfalt" der Thüringer FDP, der in Zukunft Themen der Gleichstellung von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen sowie Senioren bündeln soll.
"Diesem wichtigen Bereich wollen wir auch durch unsere inhaltliche Neuausrichtung im Zuge unseres Leitbildprozesses eine zentrale Rolle zukommen lassen.", sagte Jan Siegemund, der Vorsitzender dieses Ausschusses und Mitglied des Landesvorstandes der Thüringer FDP ist.
Auch programmatisch war der neue Ausschuss bereits tätig. So fordern dessen Mitglieder, zukünftig die Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann, für Menschen mit Behinderungen, für Ausländer sowie für das Zusammenleben der Generationen zu einem zentralen Antidiskriminierungsbeauftragten zusammenzufassen. "Wir Freien Demokraten stehen für einen weltoffenen Freistaat, in dem jeder unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Herkunft und sexueller Orientierung leben kann.", begründet der Erfurter Student den Antrag. "Um die Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen zu bekämpfen, ist es aus unserer Sicht jedoch nicht zweckmäßig, für einzelne dieser Gruppen jeweils eigene Landesbeauftragte zu beschäftigen und für andere eben nicht."
Stattdessen sollen sämtliche Kompetenzen für die Gleichberechtigung all dieser Gruppen zukünftig bei einem Antidiskriminierungsbeauftragten gebündelt sein, der von keinem Ministerium abhängig, direkt beim Landtag angesiedelt werden soll. Nach den Vorstellungen Siegemunds soll diese Reform des Beauftragtenwesens, die für den Landeshaushalt allein hinsichtlich der Personalkosten jährliche Einsparpotentiale in Millionenhöhe bedeutet, auch vor dem Thüringer Bürgerbeauftragten nicht haltmachen.
"Der Bürgerbeauftragte stellt schon lange eine Parallelstruktur zum Petitionsausschuss des Landtags dar. Als direkte Ansprechpartner mit jeweils eigener regionaler Kompetenz sind die gewählten Abgeordneten aus unserer Sicht besser geeignet als ein Landesbeauftragter, dessen Arbeit den Freistaat jährlich über 400.000 Euro kostet.", so der 21-Jährige abschließend. "In der Vergangenheit haben Teile der jetzigen Regierungsfraktionen immer wieder die Vorgänge bei der Vergabe von Posten in unserem üppigen Thüringer Beauftragtenwesen kritisiert. Nun liegt es ihnen, diesen Worten Taten folgen zu lassen."
Die Forderungen des Landesfachausschusses "Gleichstellung und Vielfalt" werden dem Landesparteitag der Thüringer FDP am 21. März 2015 in Ilmenau als Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt.