Kritisch bewertet der Thüringer FDP-Landesvize Dirk Bergner die Erprobung von Geschwindigkeitskontrollen, bei denen über einen Messabschnitt die Kennzeichen aller Fahrzeuge erfasst werden. "Wer garantiert wie, dass sofort nach den Messungen die Daten aller erfassten Fahrzeuge sofort gelöscht werden, bei denen keine Geschwindigkeitsverstöße festgestellt wurden?", hinterfragt der Bürgerrechtspolitiker.
"Nicht alles, was technisch interessant ist, ist auch für die Betroffenen gut.", meint Bergner, der sich selbst als Diplomingenieur als "durchaus technikaffin" bezeichnet. Doch müsse man bei Grundrechtseingriffen genau abwägen, ob sie gerechtfertigt und vor allem angemessen zum mutmaßlichen Delikt seien. "Und die Aufzeichnung von Bewegungsprofilen ist ein schwerwiegender Grundrechtseingriff.", erinnert der Freie Demokrat an die Auseinandersetzungen um das anlasslose Scannen von Kfz-Kennzeichen an Autobahntunneln . Zudem müsse man genau überlegen, ob die Maßnahme geeignet sei, die Schwere des vermeintlichen Delikts zu ermitteln. "Wenn etwa ein Fahrer kurz und kräftig auf das Gaspedal tritt, um zum Beispiel mit 150 km/h zu überholen, ansonsten aber mit dem übrigen Verkehr "mitschwimmt", kann bei einem Abschnitt von ein paar Kilometern der ermittelte Durchschnitt überhaupt keine Aussage zur Schwere des Regelverstoßes treffen, obwohl bei einer mobilen Messung der Führerschein weg gewesen wäre.", ist der FDP-Innenexperte überzeugt. Dafür zusätzliche Aufzeichnungen von Bewegungsprofilen in Kauf zu nehmen, erscheine kaum gerechtfertigt. "Geschwindigkeitskontrollen müssen natürlich sein, auch wenn sie den Betroffenen manchmal lästig erscheinen. Doch das geht mit den bisherigen Methoden völlig hinreichend und womöglich sogar zielführender." Wenn auch nur der leiseste Zweifel an der Tauglichkeit und an der Angemessenheit neuer Überwachungsmaßnahmen bestünde, müsse deshalb der Grundsatz gelten "Wehret den Anfängen", so Bergner abschließend.