"Alle sind sich einig, dass das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern für die Hochschulen fallen muss, aber aus parteitaktischem Kalkül passiert bedauerlicherweise weiter nichts", stellt die hochschulpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion Franka Hitzing fest. Die FDP hatte in einem Antrag in der Sitzung des Thüringer Landtags am Freitag eine aktive Rolle der Thüringer Landesregierung zur Änderung des Grundgesetzes gefordert, die es dem Bund gestatten würde, sich dauerhaft und verlässlich an der Grundfinanzierung der Hochschulen zu beteiligen. Für die Thüringer Hochschulen wäre das ein bedeutender Faktor für ihre weitere Entwicklung.
"Union und SPD lieferten lediglich schwache Ausreden und machten damit letztlich ziemlich deutlich, dass man das Thema mit Schwarz-Rot im Bund weiter verschleppt", so Hitzing weiter. Der Abgeordnete Dr. Hartung von der SPD erklärte seine Ablehnung sogar unverhohlen mit taktischen Gründen. CDU und SPD haben im Koalitionsvertrag im Bund versprochen, von Seiten des Bundes den Hochschulen Geld für die Grundfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Dazu ist aller Wahrscheinlichkeit nach eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes notwendig.
Die FDP sieht sich mit dem Senat der Hochschulrektorenkonferenz einig, dass bisher zu wenig getan wurde, um im Interesse der Hochschulen zu einer tragfähigen Lösung zu kommen. Dieser hatte in dieser Woche Bund und Länder aufgefordert, möglichst schnell wieder den Gesprächsfaden über eine Änderung des Grundgesetzes aufzunehmen, um eine bessere Kooperation von Bund und Ländern bei der Hochschulfinanzierung zu ermöglichen. "Aufgrund der Uneinigkeit zwischen den Regierungsparteien warten die Thüringer Hochschulen nun weiter auf Klarheit für eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung", so Hitzing abschließend.